«Zusammenfassend lässt sich festhalten: Basierend auf den Sicherheitsanalysen des PEI baut das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zur Verfassungskonformität der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich auf der Annahme auf, dass eine COVID-Impfung nur im ganz extremen Ausnahmefall tödlich sein kann. Wie die vorherigen Ausführungen deutlich machen, ist eine solche Annahme aufgrund der fehlerhaften Verwendung von Sicherheitsanalysen und der unklaren Darstellung der Befundlage zur Prüfung der gemeldeten Verdachtstodesfälle wissenschaftlich nicht valide.
Vielmehr legt die existierende Datenlage das Gegenteil nahe: Dass die COVID-Impfungen mit einer für Impfstoffe bisher nie dagewesenen Gefahr für Leib und Leben einhergehen. Der Beschluss zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht des Bundesverfassungsgerichts verliert somit einen seiner zentralen Grundpfeiler. Die Konsequenz wurde von den Richtern in der Randnummer 167 beschrieben:
„Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen.“
Damit erscheint es unbedingt nötig, die folgende fundamentale Frage erneut zu stellen: Darf der Staat diejenigen Personen, die ihren Beruf nicht aufgeben möchten, dazu zwingen, das Risiko des eigenen Versterbens in Kauf zu nehmen, zu Gunsten einer erhofften Verringerung des Infektionsrisikos anderer?»
Autoren
Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Prof. Dr. Tobias Unruh
Anmerkung: Es ist schon erschreckend, dass auf diese Analyse nicht einmal eine Reaktion erfolgt, was für eine Kakistokratie aber völlig normal ist.
https://7argumente.de/grobe-fehler-in-pei-sicherheitsanalyse/
Wohl wahr !