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Auf 70 Seiten hat eine Gruppe von 81 Wissenschaftlern eine These ausgearbeitet. Sie besagt: Eine Corona-Impfplicht ist verfassungswidrig. Unter den Wissenschaftlern sind unter anderem Juristen, Mediziner, Psychologen, Literaturwissenschaftler, Physiker und Chemiker. Sie kommen zu dem Schluss: „Die Impfpflicht ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen, um die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu senken und eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.“ Weiterhin sei die Impfpflicht „nicht angemessen aufgrund eines hohen Risikopotentials“. Die „gegenüber anderen Impfungen gemeldeten Nebenwirkungen sind enorm“. Die Wissenschaftler rechnen zudem „mit einer Quote von mindestens 80 Prozent nicht gemeldeter Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen“.

Die Nebenwirkungen sind den Forschern zufolge „bislang nur unzureichend erforscht“, zudem „werden zuvor unerwartete Symptomatiken beobachtet“. Gleichzeitig gibt es laut den Wissenschaftlern „alarmierende Sicherheitssignale: Parallel zu den Wellen der Impfkampagnen ist ein Anstieg von Todesfällen sowie bestimmter Krankheitsmuster wie etwa Myo- und Perikarditis nachzuweisen“. Die Gruppe war bereits am 6. Januar 2022 mit sieben Argumenten gegen eine Impfpflicht hervorgetreten. Das aktuelle Papier vertieft die sieben Argumente durch Metastudien zum aktuellen Forschungsstand sowie durch eigene Forschungsarbeiten. Das Dokument finden Sie im Original hier.

Der Brief der Wissenschaftler im Wortlaut:

Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 80 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:

  1. Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
  2. Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
  3. Ist diese Maßnahme erforderlich?
  4. Ist diese Maßnahme angemessen

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen. Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen oben genannten Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen (hier klicken), auf die wir jeweils verweisen.

  1. Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele: a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht; b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
  2. Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen: a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.]; b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.]; c) Menschen mit Impfung sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].
  3. Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.]; b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2]; c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].
  4. Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential: a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde; b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung; c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80 Prozent [Anlage 4]; d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5]; e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].

Ein Gesetz für eine Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist. In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.

Unterzeichnende:

Prof. Dr. Jessica Agarwal

Prof. Dr. Thomas Aigner

Prof. Dr. Ralf Alleweldt

Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos

Prof. Kerstin Behnke

Prof. Dr. Ralf B. Bergmann

Prof. Dr. Andreas Brenner (CH)

Prof. Dr. Klaus Buchenau

Dr. Matthias Burchardt

Prof. Dr. med. Paul Cullen

Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner

Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn

Prof. Dr. Ole Döring

Prof. Dr. Gerald Dyker

Dr. Alexander Erdmann

Prof. Dr. Michael Esfeld (CH)

Dr. Claas Falldorf

Dr. Matthias Fechner

Dr. med. Johann Frahm

Prof. Dr. Katrin Gierhake

Prof. Dr. Frank Göttmann

Prof. Dr. Ulrike Guérot

Prof. Dr. Lothar Harzheim

Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht

Prof. Dr. Saskia Hekker

Prof. Dr. Martina Hentschel

Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt

Prof. Dr. Detlef Hiller

Prof. Dr. Oliver Hirsch

Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann

Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann

Dr. Agnes Imhof

Dr. René Kegelmann

Prof. Dr. theol. Martin Kirschner

Dr. Sandra Kostner

Prof. Dr. Boris Kotchoubey

Prof. Dr. Klaus Kroy

Prof. Dr. Christof Kuhbandner

PD Dr. Axel Bernd Kunze

Dr. Norbert Lamm

Prof. Dr. Salvatore Lavecchia

Dr. Christian Lehmann

Dr. h. c. theol. Christian Lehnert

Prof. Dr. Normann Lorenz

Prof. Dr. Stephan Luckhaus

PD Dr. Stefan Luft

Prof. Dr. Jörg Matysik

Dr. Christian Mézes

Prof. Dr. Klaus Morawetz

Prof. Dr. Gerd Morgenthaler

Prof. Dr. Ralph Neuhäuser

Dagmar L. Neuhäuser

Dr. med. Sven Gerhard Nevermann

Dr. Henning Nörenberg

Prof. Dr. Gabriele Peters

Prof. Dr. Christian Pietsch

Dr. med. Steffen Rabe

Prof. Dr. Konrad Reif

Prof. Dr. Günter Reiner

Prof. Dr. Matthias Reitzner

Prof. Dr. Markus Riedenauer

Prof. Dr. Günter Roth

Prof. Dr. Andreas Schnepf

Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel

Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte

Dr. Jens Schwachtje

Prof. Dr. Harald Schwaetzer

Prof. Dr. Henrieke Stahl

Prof. Dr. Anke Steppuhn

Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH)

Prof. Dr. Lutz Stührenberg

Dr. med. Henrik Ullrich

Prof. Dr. Tobias Unruh

Dr. med. Hans-Jürgen Vogel

Dr. habil. Ulrich Vosgerau

Dr. Christine Wehrstedt

Dr. Jan Christoph Wehrstedt

Prof. Dr. Christin Werner

Prof. Dr. Martin Winkler (CH)

Dr. med. Jens Wurster (CH)

Prof. Dr. Christina Zenk

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