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„So gibt es weiterhin keine Beschränkungen der Schleppnetz- und Stellnetzfischerei in Meeresschutzgebieten. Im Schutzgebiet Sylter Außenriff wird ein breiter Korridor entlang besonders schützenswerter Bodenstrukturen für die Schleppnetzfischerei und die Sandaalfischerei geöffnet. Stellnetze, die für den existenzbedrohenden Rückgang der Schweinswalbestände verantwortlich sind, werden in keinem der Schutzgebiete eingeschränkt.“

„Der Naturschutz fällt regelmäßig unter den Tisch, wenn er mit wirtschaftlichen Interessen kollidiert.“

http://www.taz.de/Schleppnetze-in-Schutzgebieten/!5570917/