«Dabei handelt es sich um einen der Betriebe, die 2022 im Rahmen unserer großen Westfleisch-Recherche dokumentiert wurden. Wir erstatteten damals Strafanzeige. Nach dem ersten Urteil zu Beginn des Jahres – 160 Tagessätze à 230 Euro, also insgesamt 36.800 Euro – erstattete das Veterinäramt Hameln ebenfalls Strafanzeige. Der Landwirt stellte die immer wieder festgestellten Missstände nämlich nicht ab. Schon mit dem ersten Urteil ist der Landwirt vorbestraft.»
«Im zweiten Urteil kam es jetzt zu einer Strafe von neun Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss er erneut die Gerichtskosten in Höhe von insgesamt rund 100.000 Euro tragen. Das Veterinäramt hat außerdem ein Tierhalteverbot ausgesprochen, gegen das der Landwirt sich jedoch rechtlich wehrt. Daher ist es derzeit nicht in Kraft.»
https://aninova.org/news/westfleisch-maester-erneut-verurteilt/