Ein Berufsverbot ist in diesem Fall eine Selbstverständlichkeit, das aber angesichts der Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung schon an ein Wunder grenzt. Normalerweise gehört so ein Täter lebenslang ins Gefängnis. Da es aber nicht um Menschenkinder, sondern um Tierkinder geht, sieht das leider anders aus.
Interessant ist, dass das Gericht betont, es gehe in dem Verfahren nicht um die grundsätzliche Bewertung der Massentierhaltung. Der ‘Schweine-Baron’ betrieb eine typische Intensivtierhaltung. Der ‘Schweine-Baron’ hat es zwar noch ein klein wenig intensiver getrieben, aber grundsätzlich kann ich schon verstehen, dass der ‘Schweine-Baron’ über das Urteil erstaunt ist, weil die anderen es auch nicht viel anders machen. Intensivtierhaltung ist immer Tierquälerei.
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