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«Die Bilanz der angerichteten Schäden der Covid-Politik ist in nahezu allen Lebensbereichen gigantisch. Die RKI-Protokolle zeigen, dass ein Großteil der freiheitseinschränkenden Normen von Anfang an mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet war.»

«Statt aber die Grundlagen dieser Auskünfte aus politisch weisungsgebundenen Behörden auf ihre Plausibilität und ihre Tatsachenbehauptungen hin in Beweisaufnahmen selbst zu überprüfen, haben Gerichte in tausenden verfassungs-, verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Corona-Verfahren ihre Entscheidungen unter der ungeprüften richterlichen Annahme getroffen, dass Art, Umfang und Zeitpunkte des relevanten Tatsachenwissens kraft unparteiischer und fachwissenschaftlich überlegener Expertise des RKI und des PEI bereits geliefert gewesen wären.»

«Die fatale richterliche Annahme einer überlegenen Expertise des RKI war schon angesichts der offenkundig strukturellen Weisungsgebundenheit dieses Instituts rechtsfehlerhaft. Sie war aber auch wegen der bereits evidenzschwachen Risikohochstufung von Sars-CoV-2 am 17.03.2020, dem am 22.03.2020 der erste sogenannte „Lockdown“ in der Geschichte der Bundesrepublik folgte, erkennbar auf ein Nichts gebaut.»

«Hierzu gehört auch eine konsequente öffentliche Untersuchung, wie sich eine Rechtsprechung etablieren konnte, die nach diesseitiger Auffassung über Jahre hinweg schwere Rechtsbrüche der Legislative und Exekutive mit beträchtlichen langfristigen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schäden für die Bevölkerung – vor allem für Millionen von Kindern und Jugendlichen – gebilligt und damit den Anschein von Rechtmäßigkeit verliehen hat.»

«Mittlerweile ist belegt, dass das RKI sich trotz der Geltung des IFG entschlossen hatte, mit der Herausgabe der angefragten Informationen sparsam umzugehen, die Auskünfte nur teilweise zu erteilen, entgegen der Auskunftsfrist von einem Monat des §7 V IFG hinauszuzögern und sich im Zweifel verklagen zu lassen.»

«So verfügten offenbar Mitglieder der Bundesregierung und die betreffenden Bundesgesundheitsminister um das Wissen, dass es nicht unerhebliche politische Einflussnahmen auf die wissenschaftliche Arbeit des RKI und den Inhalt der veröffentlichten Fachinformationen gegeben hat. Gleichzeitig ließen sie als Mitglieder des Deutschen Bundestags das Parlament immer wieder über Gesetzesänderungen mit tiefgreifenden Grundrechtseinschränkungen mit dem Verweis auf die Erkenntnisse „der Wissenschaft“ bzw. des RKI abstimmen – ohne das Parlament zuvor über die erteilten Weisungen zu informieren.»

«In aller Deutlichkeit: Der erste Lockdown in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beruhte offenbar maßgeblich auf einer politischen bzw. ministeriellen Einflussnahme auf das RKI, was der Öffentlichkeit und den Gerichten als unabhängige wissenschaftliche Risikoeinschätzung verkauft wurde. Damit brachte der RKI-Präsident höchstselbst die juristische Begründungsgrundlage des Bundesverfassungsgerichts, vieler Verwaltungsgerichte, Straf- und Zivilgerichte krachend zum Einsturz.»

«Eine genaue Analyse der entschwärzten RKI-Protokolle führt in weiten Teilen zu dem Schluss, dass es sich hierbei (schlicht) um das Spiegelbild der seit Jahren verfügbaren Tatsachenkenntnisse handelt.»

«Die Diskrepanz zwischen mitgeteiltem und real vorhandenem Tatsachenwissen zieht sich wie ein roter Faden durch das Geschehen, das die RKI-Protokolle detailliert nachvollziehbar machen.»

«Insgesamt ist mittlerweile klar, dass angesichts dieser Vorgehensweise eine schlüssige Grundlage für die Bewertung einer behaupteten außergewöhnlichen gesundheitlichen Risikolage für die Bevölkerung in Deutschland fehlte.»

«Ein weiterer Aspekt betrifft die wissenschaftliche Verwertbarkeit der Fachinformationen des RKI im Hinblick auf den fehlenden bzw. nicht belegten Infektions- und Transmissionsschutz durch Impfungen. Dieser ergab sich etwa für den Impfstoff von BioNTech/Pfizer bereits aus den Zulassungsunterlagen vom Dezember 2020 und war dem RKI laut Aussage des Zeugen Schaade vom 03.09.2024 von Anfang an bekannt.»

«Ferner bleibt unklar, warum einem beträchtlichen Anteil hospitalisierter Personen der eigene Impfstatus in Zeiten von 2G- und 3G-Regelungen nicht bekannt gewesen sein soll, von den Krankenhäusern nicht erfasst wurde und weshalb die über Jahre hinweg erfolgten Meldeverstöße nicht mit Bußgeldern oder Ordnungsverfügungen belegt wurden. Eine mögliche Ursache könnte darin liegen, dass der hohe Anteil geimpfter hospitalisierter Personen nicht gemeldet wurde, um die Impfkampagne der Bundesregierung um jeden Preis vor Vertrauensverlusten zu bewahren.»

«Unter dem Stichwort eines rechtsstaatlich nicht hinnehmbaren evidenten „Vollzugsdefizits“ werden Gerichte außerdem zu klären haben, welche Rechtsfolgen fortgesetzte und schwerwiegende Verstöße gegen die vom Bundesverfassungsgericht postulierte „Beobachtungspflicht“ bzw. im Bereich der Duldungspflicht für Soldaten gegen die „Evaluierungspflicht“ hatten. Es geht in diesem Punkt nicht zuletzt um die Glaubwürdigkeit der Justiz, die sich ggf. vorhalten lassen muss, von der Politik sehenden Auges „vorgeführt“ worden zu sein und dieser Missachtung ihrer Autorität auch noch durch eine Konsequenzen vermeidende Folgerechtsprechung eine Absegnung erteilt zu haben.»

«Kritisch wird es für den Grundrechtsschutz, wenn tiefgreifende Grundrechtseingriffe nicht mehr juristisch überprüft werden, weil erstens keine Evidenz zur Rechtfertigung des Eingriffs mehr gefordert wird und zweitens dem Staat ein zu weiter Spielraum zugestanden wird. In diesem Fall überlässt die Justiz der Exekutive nahezu uneingeschränkt das Feld, was ein eklatanter Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz ist und das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vor staatlichen Eingriffen aus Art. 19 IV GG aushebelt.»

«Die freigeklagten und geleakten RKI-Protokolle zeigen allerdings, dass ein Großteil der in den Jahren 2020 bis 2023 geschaffenen freiheitseinschränkenden Normen von Anfang mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet waren, weil Gesetzgeber und Exekutive in vielen Bereichen über das notwendige Wissen bereits verfügten oder die notwendigen Erkenntnismöglichkeiten nicht gewissenhaft nutzten. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier kritisierte die gerichtliche Überprüfung der Coronaschutzmaßnahmen anlässlich eines Vortrags am 18.09.2023 mit besonderem Blick auf das Bundesverfassungsgericht als „große Rechtsschutzverweigerung der Justiz“. Wie würde sein Urteil angesichts des Inhalts der veröffentlichten RKI-Protokolle und immer neuer Enthüllungen über das Ausmaß der Substanzlosigkeit der vermeintlich wissenschaftlich begründeten staatlichen Maßnahmen wohl heute ausfallen?»

«Mittlerweile ist die Bilanz der angerichteten und vermeidbaren Schäden in nahezu allen Lebensbereichen ohne Übertreibung als gigantisch zu bezeichnen, wobei die Coronakrise mit ihren Nachwirkungen zunehmend in eine Staats- und Justizkrise überzugehen droht. Bedenkt man, mit welcher Vehemenz die Justiz noch heute Bußgelder wegen der Nichteinhaltung vernunftfreier Maßnahmen (Maskenpflicht im Freien) oder Freiheitsstrafen wegen falscher Gesundheitszeugnisse (Masken- und Impfatteste) und die Verweigerung der soldatischen Duldungspflicht gegenüber Impfungen gegen Covid-19 verfolgt, andererseits aber eine Vielzahl sicherheitsrelevanter Rechtsverstöße der Exekutive, staatlicher Institutionen und meldepflichtiger Einrichtungen über Jahre sanktionslos hinnimmt, besteht ein inakzeptables rechtsstaatliches Ungleichgewicht.»

«Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Gierhake trifft in ihrem im Jahr 2023 erschienenen Beitrag „Ist das Recht suspendiert worden?“ mit ihrer abschließenden Feststellung den Nagel auf den Kopf. Sie konstatiert, dass der Rechtsstaat in der Corona-Krise zwar an der Oberfläche kaum sichtbare Erschütterungen zeigte, unterhalb dessen jedoch fundamentale Schäden erlitten hat.  Es ist unübersehbar, dass eine allzu rasch folgebereite Richterschaft daran einen gewichtigen Anteil hatte, indem sie Simulationen rechtsstaatlicher Verfahren statt echter Sachverhaltsermittlung betrieb.»

https://www.cicero.de/innenpolitik/corona-justiz-pandemie-der-unmenschlichkeit-rki-files