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»Doch diesmal entschied das Verwaltungsgericht Köln gegen die Uni, am Mittwoch verkündeten die Richter das Urteil. „Tierversuche an Mäusen zu Ausbildungszwecken“ seien demnach verboten. „Dazu hat es ausgeführt, dass sämtliche Versuche Standardversuche seien“, erklärt Gerichtssprecher Pierre Becker-Rosenfelder. Daher sei davon auszugehen, dass es über diese Versuche bereits Videos gebe. „Die erneute Durchführung dieser Versuche sei entbehrlich, da die Filme den Studenten vorgeführt werden könnten.“«

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Nach-M%C3%A4use-Urteil-pr%C3%BCft-Bonner-Uni-Berufung-article3926885.html

https://www.tierrechte.de/2018/08/23/24-august-2018-wegweisend-verwaltungsgericht-koeln-verbietet-standard-tierversuche-zu-ausbildungszwecken/