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„Bereits 1992 wurde in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegt, wie viel Platz einer Muttersau zusteht. Seinerzeit hatte man den Bauern eine Übergangszeit von vier Jahren eingeräumt, um ihre Anlagen dementsprechend umzubauen. Geschehen ist in den meisten Ställen: nichts.”

„2015 brandmarkte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die gängige Praxis als rechtswidrig. Dem Gesetz nach müsse der Sau im Deckstand wie im Abferkelstall ein “ungehindertes Ausstrecken in Seitenlage” ermöglicht werden, so die Richter. Ein Jahr später bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Magdeburger Kastenstandurteil. Seither geschah: nichts.“

„Als sich der Unmut aufbaute, hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Idee. Man könne den Passus mit dem Ausstrecken einfach aus der Verordnung nehmen. Ein paar beherzte Striche, und schon wäre die Sache legal und dem Rechtsstaat genüge getan. 17 weitere Jahre will Klöckner den Bauern das Recht einräumen, ihre Sauen wie gehabt einzusperren, so steht es nun in ihrem Entwurf für die “Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung”. Erst danach müssen die Käfige ein wenig vergrößert, die Fixierung der Sau von 35 Tagen auf acht Tage vermindert werden.“

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/tierschutz-laender-entscheiden-ueber-schweinehaltung-a-21733512-9b1d-482f-b05d-7d0ece4a2f53