Dazu hochqualifizierte medizinische Gutachter:
«Es ist für uns unverständlich, dass das BVerfG in der zentralen Frage zu ggf. „milderen Mitteln“ diese Stellungnahmen (z.B. der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Instituts für Sozialmedizin der Charité, der Covid Data Analysis Group der LMU München, der Bundesärztekammer u.a.) kaum oder gar nicht berücksichtigt hat, während der aus unserer Sicht mangelhaften Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité eine derartig dominierende Bedeutung eingeräumt wurde.»
«Wie von Frau Heudorf zusammengefasst sind dem Gutachten des Instituts für Virologie der Charité einige substantielle Fehler nachzuweisen, so zum Beispiel bei der Interpretation der Daten aus England, aber auch bei der Zusammenfassung der im Gutachten aufgeführten 3 Studien aus Deutschland. Auch wurden in der Stellungnahme mehrfach Aspekte oder Konklusionen der Autoren ausgeblendet, die den eigenen Schlussfolgerungen widersprochen hätten.»
«Die Entscheidung des BVerfG zur Verhältnismäßigkeit der Bundesnotbremse im Hinblick auf Kinder und Schulen ist aus medizinischer (v.a. pädiatrischer) und wissenschaftlicher Sicht fragwürdig u.a., weil sie sich auf ein unzureichendes Gutachten der Charité stützt. Wichtige Aspekte der anderen Gutachten und Mängel der Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité wurden nicht gewürdigt, obwohl das Gericht auf diese Widersprüche und Fehler hingewiesen wurde. Wir sehen, wie Frau Prof. Heudorf, die Gefahr, dass auch in Zukunft Kinder und Jugendliche in ihren Lebenschancen u.a. in ihrem Recht auf Bildung und uneingeschränkte altersentsprechende soziale Teilhabe aufgrund dieser Entscheidung stärker eingeschränkt werden, als es durch die Studienlage und auch durch die Erfahrungen in anderen Ländern geboten wäre.»
https://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/2022_04_25_Stellungnahme-Heudorf.pdf