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«Bereits wenige Wochen nach dem ersten Lockdown im März 2020 und im weiteren Verlauf der Corona-Krise meldeten anerkannte Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen erhebliche Bedenken gegen die staatliche Beurteilung der Gefährdungslage durch den Virus Sars-Cov-2, die zugrunde gelegten Daten und die Auswahl der Schutzmaßnahmen an und unterbreiteten konstruktive Alternativvorschläge. Es folgten ebenso bis heute kritische Beiträge aus dem anerkannten juristischen Wissenschaftsbetrieb und der Praxis sowie – angesichts der weit überwiegenden Sprachlosigkeit in Richter- und Anwaltschaft einschließlich ihrer berufsrechtlichen Verbände – auch aus neu gegründeten Netzwerken der Anwaltschaft (AfA) und kritischer Staatsanwälte und Richter (KRiStA). Sämtliche begründeten Einwendungen und Gegenvorschläge zu den staatlichen Corona-Maßnahmen wurden bekanntlich durch Politik und große Medien vielfach systematisch ausgeblendet und die betreffenden Vertreter zur Meidung einer sachlichen Debatte nicht selten medial verteufelt

«Der dringend gebotenen umfassenden Aufarbeitung der Entscheidungswege von Gesetzgeber und Verwaltung in der Corona-Krise unter Einbeziehung bedeutsamer blinder Flecken im Sachverhaltsgerüst verweigern sich Politik, Justiz und die großen Medien bislang gleichermaßen.»

«Am 19.04.2023 wurde die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Corona-Politik wenig überraschend durch eine überwältigende Mehrheit von 577 der insgesamt 736 Bundestagsmitglieder der Fraktionen abgelehnt, die die massivsten flächendeckenden Freiheitseinschränkungen der Bundesrepublik Deutschland über drei Jahre mit verheerenden multiplen Folgeschäden verursacht haben.»

«Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung mit den negativen Folgen der Einführung von Impfstoffen mit experimentellem Charakter, die Außerkraftsetzung einer Vielzahl elementarer Vorschriften zur Arzneimittelsicherheit durch die „Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“ (MedBVSV) im Mai 2020 ohne gleichzeitige Implementierung eines aktiven, systematisierten und interessenkollisionsfreien Impfschadensmonitoring.»

«Wie erschreckend flach die Lernkurve und gering das Verantwortungsbewusstsein der betreffenden Bundestagsfraktionen für das Schadensausmaß ihrer fatalen Fehlentscheidungen in der Corona-Krise ausfällt, verdeutlichen die Äußerungen der betreffenden Mitglieder des Bundestages.»

«Die Realitätsferne dieser Schutzbehauptungen wird ohne Mühe erkennbar, greift man exemplarisch allein die epidemiologisch nutzlosen, jedoch für Kinder und Jugendliche in vielfacher Weise erkennbar massiv schädigenden Kita- und Schulschließungen auf, vor denen u.a. die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, die Deutsche Akademie für Kinder und Jugendmedizin, die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, ein Autorenteam um Prof. Dr. med. Schrappe (Klinische Infektiologie) die Politik bereits seit März 2020 wiederholt und eindringlich gewarnt haben.»

«Die Erinnerung an die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der meisten Zeitungsverlage in der Corona-Krise – vor allem nach dem Start der Impfkampagne – stehen geradezu diametral zu diesem Verfassungsauftrag und dem Medienstaatsvertrag (MStV), nach dem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen haben.»

«Im Lichte all dessen bricht eine tragende Säule der Begründung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 zur Verfassungsmäßigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrags in sich zusammen, dessen Legitimation sich maßgeblich auf die Vermeidung einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung durch die Vielfalt der verfügbaren Informationen, Erfahrungen und Werthaltungen stützt.»

«Die Corona-Krise hat eindrucksvoll vor Augen geführt, dass es auch in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat allein der übermäßigen Ausübung staatlicher Autorität und einer weitgehend unkritischen sowie schweigenden Mehrheit der Bevölkerung bedarf, um eine Minderheit in kurzer Zeit schrittweise herabzuwürdigen und immer weiter aus dem gesellschaftlichen Leben zu verbannen. Eine sachliche Aufarbeitung der Corona-Krise in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen, vor allem in der Ärzteschaft, in der Justiz, in den Schulen, in den Universitäten und Kirchen ist unausweichlich, um den inneren Kompass wiederzugewinnen, der darauf hinweist, dass der Zweck nicht jedes Mittel rechtfertigt.»

https://www.cicero.de/innenpolitik/der-verlorene-kompass-in-der-corona-krise