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«Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist verfassungswidrig. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein krasses Fehlurteil, weil sie eine RKI-Meldung verkürzt und falsch interpretiert: Die Richter lesen ihre Quellen nicht, bilanziert der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek.»

«Falsch ist zunächst die Einschätzung, die aus der Impfung für die Geimpften resultierenden Gesundheitsrisiken seien vernachlässigbar gering.»

«Auch die positive Wirkung der Impfung zur Transmissionsvermeidung wird vom Bundesverfassungsgericht falsch dargestellt.»

«Die Impfpflicht greift zumindest in das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Betroffenen ein. Rechtfertigen lässt sich das nur, wenn der Eingriff verhältnismäßig ist.»

«Vor allem aber übersieht das Bundesverfassungsgericht, dass ja auch die Impfung nicht zuverlässig vor Ansteckung mit SARS-CoV-2 und vor der Übertragung des Virus schützt. Wenn nach den neueren Zahlen des RKI die Impfeffektivität bezüglich der Vermeidung symptomatischer Infektionen in den hauptsächlich relevanten Altersgruppen zwischen 0 und 20 Prozent liegt, dann wäre die Wahrscheinlichkeit, dass ungeimpfte, aber arbeitstäglich getestete Pflegepersonen Patienten anstecken, selbst bei Verwendung von qualitativ geringerwertigen Tests mit einer Sensitivität von nur 70 Prozent noch viel geringer, als die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch geimpftes, aber ungetestetes Pflegepersonal angesteckt werden.»

«Schon aus diesem Grunde ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht klar verfassungswidrig und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein krasses Fehlurteil

«Hinzu kommt, dass die Impfnachweispflicht auch im engeren Sinn unverhältnismäßig ist, nämlich in keinem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Nutzen für das Gemeinwohl steht.»

«Es hätte also ermittelt werden müssen, in welchem Ausmaß das Risiko für die Vulnerablen sinkt, wenn die Pflegepersonen geimpft sind. Nur diese Risikominderung kann in der Abwägung veranschlagt werden. Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts läuft darauf hinaus, jede COVID-19-Erkrankung Vulnerabler den ungeimpften Pflegepersonen zuzurechnen. Das führt zu einer grotesken Fehlgewichtung des Impfnutzens in der Abwägung.»

«Das Bundesverfassungsgericht scheint hier eine Zero-COVID-Politik rechtfertigen zu wollen, allerdings nur, soweit das COVID-Risiko von Ungeimpften ausgeht. Das ist irrational und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/impfpflicht-bundesverfassungsgericht-grundrechtsschutz/