«Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlichkeit, Körperverletzung – was eine Gruppe Polizeibeamter Robert B. vorgeworfen hat, ist keine Kleinigkeit. Drei Monate bis fünf Jahre Gefängnis sieht der Gesetzgeber im Falle einer Verurteilung vor. Und eine Zeit lang sah es bei dem Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte auch so aus, als hätte Robert B. schlechte Karten – bis sein Anwalt Jonas Hennig am letzten Prozesstag ein Handyvideo vorlegte, das die Polizisten als Lügner dastehen ließ.»
Die totale moralische Verwahrlosung von Teilen der Polizei – insbesondere im Zusammenhang mit Corona
von Ernst Walter Henrich | 8. Dezember 2022 | Menschenrechte, Politik, Zeitungsartikel | 0 Kommentare