«Der Fall entstand, als ein dänischer Kindergarten und die Gemeinde, die ihn betreibt, sich weigerten, veganes Essen für ein Kind anzubieten. Den Eltern wurde sogar verboten, ihrer Tochter ein veganes Lunchpaket mitzugeben. Die Familie war der Ansicht, dass dies diskriminierend sei und ihr Recht auf Ausübung ihrer Lebensweise verletze. Wenn ihre Tochter den öffentlichen Kindergarten besuchen würde, wäre die Familie nicht in der Lage, ihre moralische Haltung, keine Tiere zu verletzen, einzuhalten.
In dem Urteil heisst es, dass Menschen, die eine vegane Lebensweise pflegen, das Recht haben, “nicht schlechter behandelt zu werden als Menschen ohne vegane Überzeugungen, die sich in einer ähnlichen oder vergleichbaren Situation befinden”. Das Gericht erklärte, dass ein veganes Kind ungerecht behandelt wird, wenn es keinen Zugang zu einem Kindergarten hat, der veganes Essen anbietet und ihm nicht erlaubt wird, sein eigenes Lunchpaket mitzubringen. Dies wird als mittelbare Diskriminierung betrachtet, die gegen Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention in Verbindung mit Artikel 9 verstösst.
Familien entscheiden sich aus vielen Gründen für eine pflanzliche Lebensweise, sei es aus Gründen der Gesundheit, des Tierschutzes, der Umwelt oder aus anderen Gründen. Kinder auf der ganzen Welt verdienen den Zugang zu köstlichen veganen Optionen – und dieses bahnbrechende Urteil in Dänemark ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.»