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«Christian Dettmar war Familienrichter in Weimar als die Corona-Maßnahmen die Schulen erreichten: Maskenpflicht, Abstandsgebot, Testungen. Er hatte Zweifel, tat seine Pflicht und traf eine mutige Entscheidung: Er holte Gutachten von Professoren ein und untersagte per einstweilige Anordnung an zwei Schulen die Infektionsschutzmaßnahmen. Der gesamte Beschluss ist gut begründet und 178 Seiten lang. Dettmar sah in den Infektionsschutzmaßnahmen eine Gefährdung des Kindeswohls. Wie man heute weiß und auch damals hätte wissen können: zu Recht

«Für Richter Dettmar, verfahrensbeteiligte Anwälte und die Gutachter folgte ein Spießrutenlauf: Durchsuchung von Wohn- und Büroräumen, Beschlagnahme von Handys, Computern und Unterlagen. Dettmar wurde wegen Rechtsbeugung angeklagt und zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Weimarer Richter ist damit sein Richteramt los, verliert alle Pensionsansprüche. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, Mindeststrafe 1 Jahr, das hat fast automatisch den Verlust des Richteramts zur Folge.»

«Was genau soll Richter Dettmar falsch gemacht haben? Er hat nicht Recht und Gesetz gebrochen. Sondern ein sich unterschwellig im Justizsystem (und auch überall sonst) ausgebreitetes Tabu, dass kritische Nachfragen in Pandemiezeiten unerwünscht und die Meinung des regierungsnahen Expertenregimes sakrosankt sind.»

«Wie Recht er im Nachhinein hatte zeigt das heutige Eingeständnis selbst von beteiligten Politikern, es hätte Schulschließungen nicht gebraucht oder man sei hier und da über das Ziel hinausgeschossen. Der Minimalkonsens der Mini-Aufarbeitungssimulation in Deutschland ist derzeit, dass in Bezug auf Kinder einiges falsch gelaufen ist. “Mit dem Wissen von heute” hätte man das nicht gemacht, heißt es. Was allerdings problemlos im Rechtsstaat Deutschland gehen soll: “Mit dem Wissen von heute” den Vorauswissenden von damals im Nachhinein bestrafen. Klingt verdächtig nach Unrechtsstaat.»

«Der gesamte Justizapparat hat in der Pandemie versagt, hat Beweisanträge zur Studienlage und zur Erforschung der Evidenzbasis abgelehnt, verfassungsrechtliche Dimensionen verkannt und letztlich die irrige Meinung eines medial kreierten, nicht gewählten „Nomenklatura-Expertenrats“ blind übernommen. Es erklären also diejenigen, die ihren Job falsch gemacht haben denen, die ihn richtig gemacht haben, was Sache ist.»

«Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei paar Schuhe. An Richter Dettmar musste ein Exempel statuiert werden, denn sein Beschluss machte den kontinuierlichen Rechtsbruch der anderen Richterkollegen offenkundig. Wenn die Mehrheit das Recht bricht und einer es wieder herstellen will, dann muss dieser Akt bestraft werden.»

«Richter Dettmar hat kein Recht und Gesetz gebrochen. Als Familienrichter muss er bei drohender Kindeswohlgefährdung aktiv werden. Er hat Ermittlungsbefugnisse wie ein Staatsanwalt. Wo waren eigentlich die sonstigen Familienrichter? Wieso werden die nicht wegen Untätigkeit belangt?»

Dettmar schrieb dazu in seinem lesenswerten Beschluss:

«Nach diesem, auch als Übermaßverbot bezeichneten Grundsatz müssen die zur Erreichung eines legitimen Zwecks vorgesehenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn – soll heißen: bei Abwägung der mit ihnen erreichten Vor- und Nachteile – sein. Die entgegen § 1 Absatz 2 IfSG nicht evidenzbasierten Maßnahmen sind bereits ungeeignet, den mit ihnen verfolgten, grundsätzlich legitimen, Zweck zu erreichen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden oder das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV-2 abzusenken. In jedem Fall sind sie aber unverhältnismäßig im engeren Sinne, denn den dadurch bewirkten erheblichen Nachteilen/Kollateralschäden steht kein erkennbarer Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenüber».

«Dettmar kennt nun alle Rollen im Gerichtsverfahren aus eigener Anschauung: Ankläger, Richter, Angeklagter. Und nun auch: Justizopfer.

Irgendwann dann: ein Rehabilitierter.

Tatsächlich ist er vor allem eines: ein Vorbild.»

Anmerkung: Dem stimme ich vorbehaltlos zu.

https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/was-hat-dieser-richter-falsch-gemacht