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«Am 21. Juni 2022 wurde im Westerwald ein Wisentbulle erschossen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft, denn bei der Obduktion des Tieres wurde eine ältere Schussverletzung festgestellt, die nichts mit dem tödlichen Schuss, welcher der Erlösung des Wisents dienen sollte, zu tun hat. Diese mehrere Monate alte Verletzung könnte der Grund für den allgemein sehr schlechten Zustand des Tieres gewesen sein. Zum anderen ist auch die rechtliche Grundlage für den erlösenden Schuss fraglich, da zuvor wohl nicht die notwendige Genehmigung des Umweltministeriums eingeholt wurde. Wisente sind laut europäischem und nationalem Recht streng geschützt und dürfen keinesfalls bejagt werden. Die Schussverletzung ist dementsprechend ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutz‑, sowie das Bundesjagdgesetz.»

Anmerkung: Es ist völlig absurd, in diesem Fall eine Genehmigung des Ministeriums einzuholen und so das Tier noch weiter leiden zu lassen.

https://blog.wwf.de/erschossener-wisent-westerwald/