Angemeldet als:

Dr. med. Henrich
ProVegan Stiftung
www.ProVegan.info

Logo

Hier war ein kompetentes und verantwortungsvolles Gericht tätig. Zitate aus dem Beschluss des Gerichts:

«Im Vergleich zu anderen Impfstoffen gibt es bei den Coronaimpfstoffen eine ungewöhnlich hohe Rate an gemeldeten, unerwünschten Nebenwirkungen und Todesfällen. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Anzahl an verimpften Dosen.»

«Für Kinder und Jugendliche besteht demgegenüber kein bzw. kaum ein Risiko eines schweren Verlaufs der Coronainfektion. Kinder und Jugendliche haben meist einen milden oder asymptomatischen Verlauf, wenn sie mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Das Risiko, an COVID-19 zu sterben, ist für sie nahezu gleich Null».

«Die Möglichkeit im Falle einer Erkrankung andere anzustecken, besteht auch im Falle einer Impfung, da die Impfung nicht vor einer Infektion schützt…Das Gericht geht davon aus, dass die vulnerablen Verwandten des Kindes besser dadurch geschützt werden könnten, dass sich das Kind vor einem Besuch dort testen lässt».

«Nach Einschätzung des Gerichts überwiegt daher das Risiko einer Impfung die Vorteile für das Kind und ist daher nicht kindeswohldienlich. Der Antrag der Mutter, ihr allein die Entscheidungsbefugnis zu übertragen, war daher abzulehnen.»

Anmerkung: Das Gericht hat lediglich die existierenden Daten und Fakten gekannt und genutzt. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit vor Gericht sein. Aber der Corona-Irrsinn mit seiner «Mass Formation» macht auch vor Gerichten nicht halt, wie man leider sogar beim deutschen Verfassungsgericht mit seinem Polit-Präsidenten Stephan Harbarth nur allzu deutlich sehen kann.

https://www.vaterlos.eu/wp-content/uploads/2022/02/20220113-Familiengericht-Weilheim-2-F-538-21-anonymisiert.pdf

https://report24.news/familiengericht-risiko-der-covid-impfung-fuer-kinder-hoeher-als-der-nutzen/