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Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): «Die Verhinderung der Übertragung wurde als Argument für die allgemeine Impfpflicht aber als hinfällig betrachtet. Dann kann sie auch nicht mehr Grundlage für Betretungs- und Berufsverbote für die Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen sein.»

«Dabei stellte sich heraus, dass die Anzahl der Neuinfektionen in der Gruppe der dreifach Geimpften pro 100.000 Personen um das bis zu 4,7-Fache (bei den 60- bis 69-Jährigen) höher lag als bei den Ungeimpften. In sechs von acht Altersgruppen überstieg die Zahl der Neuinfizierten unter den Geboosterten jene der Ungeimpften um mindestens das Dreifache. Lediglich bei den über 80-Jährigen wurde ein „nur“ um das 2,5-fache höherer Wert festgestellt.»

«Nachdem die UKHSA nun, wenn wohl auch nicht ganz freiwillig, belegt hat, dass dieser Fremdschutz eben nicht gegeben ist, sondern eher das Gegenteil der Fall ist, gibt es spätestens jetzt keine sachlichen und evidenzbasierten Gründe mehr für das Festhalten an der Impfpflicht für Mitarbeiter in Pflegeberufen.»

https://reitschuster.de/post/gruene-verbreiten-falschinformationen-ueber-fremdschutz/