«Laut einem US-Bezirksgericht hat die Tofurky Company überzeugend dargelegt, dass Verbraucher durch Produktnamen wie „Schinken“, “Burger” oder “Wurst” kombiniert mit “vegan” nicht irregeführt werden.»
Anmerkung: Auch wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kein Fan dieser Ersatzprodukte bin, so ist die Entscheidung des Gerichts begrüssenswert. Denn jeder Veganer hat das Recht, sich ethisch korrekt zu ernähren, dabei seinen Geschmacksvorlieben zu frönen und diese Geschmacksvorlieben auf der Verpackung so einfach wie möglich erkennen zu können.
https://www.topagrar.com/schwein/news/usa-label-veganer-schinken-ist-legitim-13067751.html