„Eine Initiative fordert Grundrechte auch für andere Primaten als den Menschen. Die Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt darf bald darüber abstimmen.“
Anmerkung: In der Schweiz darf das Volk über Gesetzesänderungen und Verfassungsänderungen abstimmen. Das ist der grosse Vorteil der Schweiz und einer der Gründe, warum dieses Land erfolgreicher als viele andere Länder ist.
https://taz.de/Klage-fuer-Tierrechte/!5713134/
In zahlreichen Fällen ist eine Volksabstimmung sicher angebracht. Doch wie bei dem Beispiel aus dem Kanton Basel (Grundrechte auch für die anderen Menschenaffen?) würde eine solche Frage bei anderen kognitiv hoch entwickelten Tieren, die uns verwandtschaftlich jedoch nicht so nahe stehen, Probleme aufwerfen. An den Menschenaffen haben die wenigsten Menschen Eigeninteressen. Es täte niemandem weh, außer Zirkus- und Zoobesuchern, die diese weiter anglotzen wollten.
Aber wie sähe es beispielsweise bei Raben und Krähen aus, die kognitiv mit den Menschenaffen in etwa gleichziehen, wie man erst seit Kurzem weiß. D.h., die Leute benötigten schon einiges an profundem Fachwissen, sonst entscheiden sie nach den alten Vorurteilen oder persönlichen Vorlieben. Erst recht, wenn es z.B. um die extrem hoch entwickelten Ratten ginge. Oder gar um die hochsozialen und intelligenten Schweine! Gerade bei letzteren käme es zu einer glatten “Bauchentscheidung”.