Meistens fällt so etwas gar nicht auf. Zum Glück klagte der Nabu.
Illegale Kungelei zwischen Behörde und Wiesenhof-Schlachthof: Auf Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet
von Ernst Walter Henrich | 9. August 2017 | Zeitungsartikel | 2 Kommentare
2 Kommentare
Kommentar absenden Antworten abbrechen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Der Wahnsinn und die Korruption, von welchen angenommen werden musste nicht steigerungsfähig zu sein, ist offensichtlich doch noch und immer wieder steigerungsfähig!
Alle Auftragsmörder und Leichenteilkonsumenten sollten dann eine neue Steuer entrichten, damit das Grundwasser sauber bleibt. Und diese Steuer sollte solchen Firmen wie Wiesenhof und Tönnies auferlegt werden, und im Gegenzug sollte man gleich die Subventionen an diesem Holocoust an unschuldigen endlich einstellen. Schön das der Nabu geklagt hat, aber auch hier sitzen die Auftragsmörder und Verursacher im Verein und fördern mit dem Konsum solche Anlagen.