«Gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem die Impfpflicht im Gesundheitswesen zulässig sei, ziehen die Kläger jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.»
Anmerkung: Ich bin gespannt, ob wenigstens sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von der «Mass Formation» befreien konnte.
Da darf man natürlich gespannt sein. Insbesondere wenn man die personelle Besetzung der EU in Brüssel betrachtet.