«Lebensmittel-Discounter Lidl hat einen Geflügelmastbetrieb prüfen lassen, dem schwere Tierschutzverstöße vorgeworfen werden. Gefunden wurde nichts»
«Im Sinne der gesetzlichen Tierschutz-Vorgaben sei die „umfassende Prüfung durch einen externen Sachverständigen beim Mastbetrieb ohne Auffälligkeiten“ verlaufen.»
Anmerkung:
- Von wem wurde der externe Sachverständige bezahlt?
- Hätte der externe Sachverständige jemals wieder mit einem Auftrag rechnen können, wenn er «Auffälligkeiten» festgestellt hätte?
- In einem Hühnerqualstall sind leidende und sterbende Tiere keine «Auffälligkeiten». Somit kann man dem externen Sachverständigen wahrscheinlich nicht einmal eine Falschaussage vorwerfen.