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«Lebensmittel-Discounter Lidl hat einen Geflügelmastbetrieb prüfen lassen, dem schwere Tierschutzverstöße vorgeworfen werden. Gefunden wurde nichts»

«Im Sinne der gesetzlichen Tierschutz-Vorgaben sei die „umfassende Prüfung durch einen externen Sachverständigen beim Mastbetrieb ohne Auffälligkeiten“ verlaufen.»

Anmerkung:

  1. Von wem wurde der externe Sachverständige bezahlt?
  2. Hätte der externe Sachverständige jemals wieder mit einem Auftrag rechnen können, wenn er «Auffälligkeiten» festgestellt hätte?
  3. In einem Hühnerqualstall sind leidende und sterbende Tiere keine «Auffälligkeiten». Somit kann man dem externen Sachverständigen wahrscheinlich nicht einmal eine Falschaussage vorwerfen.

https://taz.de/!5890441/