„Im Allgäuer Tierschutz-Skandal soll nun erstmals einem betroffenen Rinderhalter ein Tierhaltungsverbot auferlegt werden. Das Landratsamtes Oberallgäu will noch in dieser Woche das Verbot in Kraft setzen.“
Anmerkung: Halteverbot erst nach Jahren Tierquälerei! Wetten, dass der Einspruch einlegt und vor Gericht zieht?
Der Rinder(schänder) halter kann den Betrieb doch auch auf seine Frau oder seine Kinder ummelden oder auf einen anderen Verwandten und dann sich dort anstellen lassen…dann braucht er noch nicht mal Einspruch zu erheben. Aber das verbot nützt nur wenn er eine empfindliche Strafe zahlen müsste, die ihm und seinen Verwandten es unmöglich machen würden einen neuen Betrieb aufzumachen und dies eben als Exempel statuieren.
Aber solange eben noch Tiere etc gegessen werden , wird das immer wieder vorkommen.