«Eine direkte wie auch eine indirekte Impfpflicht wären verfassungswidrig, da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt wäre.
Die COVID-19-Impfstoffe schützen nicht vor Weitergabe des Virus SARS-CoV-2. Wie sich aus den Zulassungsdokumenten der EMA, aus den Berichten der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC und der englischen Gesundheitsbehörde Public Health England und aus drei Studien ergibt, sind Geimpfte genauso ansteckend wie Ungeimpfte. Die Ausbreitung von SARS-CoV-2 kann mit Durchimpfung der Bevölkerung nicht gestoppt werden. Das mit den Impfungen verfolgte Ziel einer Herdenimmunität und eines Endes der COVID-19-Pandemie kann mit den COVID-19-Impfungen nicht erreicht werden, was Länder mit einer hohen Impfquote von 80 % wie Island und der US-Bundesstaat Hawaii zeigen. Die Lage auf Island und Hawaii hat sich nach den Impfungen eher verschlimmert als verbessert.
Eine Impfpflicht ist auch nicht erforderlich, da das Vorliegen einer epidemischen (Not-)Lage äußerst zweifelhaft ist. Die 7-Tage-Inzidenz ist laut dem gerichtlichen Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Schrappe nicht aussagekräftig hinsichtlich des Vorliegens eines Infektionsgeschehens. Impfungen sind nicht erforderlich, da Studien eine bereits vorhandene Immunität der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 in Form von Antikörpern oder T-Zellen belegen. Darüber hinaus ist eine Durchimpfung der Bevölkerung nicht erforderlich, da ein bereits seit 30 Jahren zugelassenes Medikament (Ivermectin) existiert, mit dem eine COVID-19-Erkrankung wirksam behandelt werden kann.
Schließlich ist eine Impfpflicht auch nicht angemessen, da die COVID-19-Impfstoffe zwölfmal so viele Nebenwirkungen, bleibende Schäden und Todesfälle aufweisen als bei den bisherigen Impfstoffen. Ferner sind die Langzeitwirkungen der COVID-19-Impfstoffe nicht bekannt. Geimpfte sind zudem dem Risiko eines Überschießens des Immunsystems (ADE) ausgesetzt, was nicht selten zum Tod führt.
Dass die COVID-19-Impfstoffe vor einer COVID-19-Erkrankung wirksam schützen, erscheint zweifelhaft, da vermehrt doppelt Geimpfte hospitalisiert werden müssen, und nach einer israelischen Studie Geimpfte ein 27-fach höheres Risiko einer symptomatischen COVID-19-Erkrankung haben als Genesene.
Der Staat kann darüber hinaus eine Impfpflicht nicht mit dem Schutz des Einzelnen vor einer COVID-19-Erkrankung rechtfertigen. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nach Art. 2 Abs. 1 GG reicht so weit, dass dieser sogar etwaig medizinisch notwendige Behandlung ablehnen kann. Ungeimpfte werden auch nicht die Krankenhäuser unnötig belasten, da im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 und Erkrankung mit COVD-19 eines Ungeimpften durch eine frühzeitige Behandlung mit dem Medikament Ivermectin eine Hospitalisierung um 75 – 85 % reduziert werden kann.
Die Schutzpflicht des Staates nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gebietet es, die COVID-19-Impfkampagne für Kinder und Jugendliche ohne Vorerkrankungen sofort zu beenden, da diese keinen Nutzen aus der Impfung haben, aber erhebliche und angesichts der unbekannten Langzeitwirkungen unabsehbare Risiken tragen müssen.
Der Staat trägt die Beweislast für die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Dabei muss er sich mit den hier angeführten Studien intensiv auseinandersetzen und kann nicht einfach andere Studien heranziehen, die für seine Position sprechen. Widersprüchliche Ergebnisse unterschiedlicher Studien sind aufzuklären. Sollten sich die Widersprüche nicht aufklären lassen, geht dies zu Lasten des Staates und der Einführung einer Impfpflicht. Soweit der bisherige Parameter einer 7-Tages-Inzidenz geändert wird in die Krankenhausbelegung, muss sich auch der neue Parameter auf belastbare Daten stützen. Insofern ist vorab zu klären, ob aufgrund finanzieller Fehlanreize die Kliniken in der Vergangenheit weniger Betten an das DIVI-Intensivregister gemeldet haben als tatsächlich vorhanden waren. Darüber hinaus ist zu prüfen, warum von Mai 2020 bis April 2021 7.000 Intensivbetten abgebaut wurden. Da der Staat den Beweis für eine Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Impfpflicht angesichts der Datenlage nicht führen kann, kommt es auf die Frage, ob die COVID-19-Impfstoffe gegen eine COVID-19-Erkrankung schützen, nicht mehr an.»
Man kann unbedingt nur hoffen, dass das in den Mainstream-Medien zu lesen sein wird!
Ragt besonders heraus:
„Schließlich ist eine Impfpflicht auch nicht angemessen, da die COVID-19-Impfstoffe zwölfmal so viele Nebenwirkungen, bleibende Schäden und Todesfälle aufweisen als bei den bisherigen Impfstoffen. Ferner sind die Langzeitwirkungen der COVID-19-Impfstoffe nicht bekannt. Geimpfte sind zudem dem Risiko eines Überschießens des Immunsystems (ADE) ausgesetzt, was nicht selten zum Tod führt.”
„Dass die COVID-19-Impfstoffe vor einer COVID-19-Erkrankung wirksam schützen, erscheint zweifelhaft, da vermehrt doppelt Geimpfte hospitalisiert werden müssen, und nach einer israelischen Studie Geimpfte ein 27-fach höheres Risiko einer symptomatischen COVID-19-Erkrankung haben als Genesene.”
Resümee: bösartigste Verbrecher (Politik / Pharmaindustrie) begingen und begehen widerwärtigste Verbrechen !!!
«Wenn ich das alles melden sollte, könnte ich die Praxis zumachen. Dafür habe ich keine Zeit.» Sie solle sich selbst darum kümmern. Der Arzt habe ihr zudem «mit auf den Weg gegeben, dass er Impfbefürworter» sei.”
„Und da die Hersteller von allen finanziellen Haftungsfolgen befreit wurden und die Impfung in der Schweiz freiwillig ist, würden allfällige Schäden auf die Geimpften oder zu einem geringen Teil auf den Bund zurückfallen.”
„Ihre Beteuerungen, dass die Impfungen sicher seien, stützen die Behörden auf folgendes Vorgehen: Sie gewähren den Impfstoffherstellern eine Zulassung aufgrund von Daten und Studienberichten der Hersteller.”
„So funktionieren Meldesysteme – Es sind passive Systeme, das heisst: Wo keine Meldung erstattet wird, gibt es offiziell keine Nebenwirkungen. Wenn Ärzte vermutete Nebenwirkungen nicht melden, sind keine Sanktionen vorgesehen.”
„Laut einer Harvard-Studie werden weniger als 1 Prozent aller vermutlichen Nebenwirkungen von Impfstoffen tatsächlich bei VAERS gemeldet.”
„Sanktionen gibt es jedoch keine. Laut Jaggi würden internationale Untersuchungen nahelegen, «dass ca. 85 bis 90 Prozent aller unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) nicht gemeldet werden.”
„Bei Covid-19-Impfstoffen dürfte die Underreporting-Rate aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit niedriger sein, aber wir können das nicht konkret abschätzen.”
„Am Sicherheitsbericht der Swissmedic fällt auf, dass nebst der mutmasslich grossen Dunkelziffer ein grosser Teil der Meldungen nicht ausgewertet wurde.”
„Die Behörden schliessen zwar seltene, auch schwere Nebenwirkungen nicht aus, aber bis sie eine Kausalität feststellen können, kann es Jahre dauern.”
„Behörden und Ärzte befürchten, der Anti-Impfstoff-Bewegung zu helfen, wenn zu viel über Nebenwirkungen gesprochen wird.”
„Seltene auch schwere Nebenwirkungen werden in Kauf genommen.”
„Das Beispiel Pandemrix ist eine Warnung. Der Impfstoff gegen die Schweinegrippe wurde im September 2009 zugelassen. Aber erst im August 2010 wurden Fälle von Narkolepsie bekannt. Der Impfstoff wurde zurückgezogen, aber es war zu spät, um viel dagegen zu tun, denn das Produkt war millionenfach verimpft worden. Überwachung von Nebenwirkungen, deuteten schon im Dezember 2009 auf ein Problem hin. Aber die Berichte wurden nicht öffentlich.”
„Das (zu) späte Handeln ist oft auf die Angst der Behörden vor grossen Schadenersatzforderungen der Pharmaindustrie zurückzuführen. Schadenersatzforderungen für entgangene Gewinne drohen, falls die Behörden einen Impfstoff oder ein Medikament aus Vorsicht zu früh verbieten oder einschränken und sich das vermutete Risiko später als irrelevant herausstellt.”
https://www.infosperber.ch/gesundheit/public-health/das-impf-meldesystem-vermittelt-truegerische-sicherheit/
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