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Dr. med. Henrich
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Anmerkung: Ich konsumiere zwar weder tierquälerischen Eierlikör noch veganen Eierlikör, aber so ein schwachsinniges Urteil basierend auf offensichtlich schwachsinnigen EU-Regeln ist schlichtweg erschütternd. Dass man hier von Seiten des Gerichts auch nur ansatzweise von «Verbrauchertäuschung» ausgehen kann, grenzt an Irrsinn.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-hamburg-verwendung-des-begriffs-eierlikoer-fuer-vegane-getraenke-unzulaessig-235952.html