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Zusammenfassung des Gutachtens

  1. Der PCR-Test ist ein nobelpreisgekröntes Diagnostik-Instrument. Er kann winzigste Teilchen und Substanzen nachweisen, die allerdings einer richtigen Interpretation zugeführt werden müssen.
  2. Die Interpretation, wonach ein positiver PCR-Test bei gesunden Menschen ohne Symptome eine akute Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätige, ist jedoch nachweislich falsch, wie nicht nur Prof. Drosten, sondern schon der Erfinder des PCR-Tests klarstellte. Denn der PCR-Test unterscheidet nicht zwischen toten und lebenden Viren.
  3. Für den Nachweis einer akuten Infektion mit einem Virus braucht es ein vermehrungsfähiges lebendiges Virus, welches in einem weiteren komplizierten Testverfahren angezüchtet werden muss.
  4. Sodann muss überprüft werden, welches konkrete Virus konkrete Symptome ausgelöst hat, da die Corona-Maßnahmen einzig und allein auf das SARSCoV-2-Virus gestützt werden, nicht jedoch auf das Grippevirus oder andere Viren. Der PCR-Test unterscheidet aber nicht zwischen den verschiedenen Viren.
  5. Diese weiteren zwingenden Diagnose-Maßnahmen sind nie erfolgt.
  6. Damit wird der PCR-Test seit April 2020 in medizinisch beispielloser Weise für Zwecke missbraucht, die nichts mit der Corona-Krankheit und auch nichts mit Gesundheitsschutz zu tun haben.
  7. Das Infektionsschutzgesetz wurde ebenfalls in beispielloser Weise verletzt und zur Durchsetzung der maßlosesten Grundrechtsverletzungen missbraucht, die es in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat.
  8. Der PCR-Test ist damit der Dreh- und Angelpunkt eines weltweiten Medizinbetruges und Machtmissbrauchs in ungeheuerlichem Ausmaß.
  9. Die Testungen (Schnelltests und PCR-Tests) müssen sofort eingestellt werden.
  10. Alle Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen.

https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20Beate%20Bahner%20zur%20Untauglichkeit%20des%20PCR-Tests.pdf

https://beatebahner.de/lib.medien/-3437912727744456181_22-01-0406_47_51.mp4