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Unter dem Titel «Tierwohl in der Landwirtschaft» behauptet die Bundeskanzlei:

«78 Prozent der Nutztiere konnten [im Jahr 2020] regelmässig nach draussen.»

Nach Angaben der Initianten der Massentierhaltungsinitiative hatten aber nur 13 Prozent aller Nutztiere Auslauf ins Freie. Und diese Zahl ist korrekt, wenn man jedes Nutztier als ein Nutztier zählt.

Das tut der Bund nicht. In einer Fussnote vermerkt die Bundeskanzlei: «Die Anteile werden nicht pro Tier, sondern pro Grossvieheinheit berechnet.» Mit anderen Worten: Ein «Nutztier» ist im Abstimmungsbüchlein kein Nutztier, sondern ein mathematisches Phantasiewesen. Eine erwachsene Kuh gilt als 1 Grossvieheinheit, ein kleines Masthuhn dagegen zählt nur als 0,004 Grossvieheinheit. Die Bundeskanzlei vergleicht also 250 zusammengepferchte Masthühner, die nie ins Freie kommen, mit einer einzigen Kuh. Da neun von zehn Kühen und Rindern ab und zu ins Freie kommen, erklärt die Bundeskanzlei «78 Prozent der Nutztiere» seien regelmässig nach draussen gekommen.

Zählt man aber jedes Huhn als ein «Nutztier», was es auch ist, dann haben eben nur 13 Prozent aller Nutztiere Auslauf ins Freie.

Wie die NZZ schreibt, griff der Bund noch zu einem weiteren Trick, um die Masttierhaltung kleinzureden: Er zählte die Gesamtzahl der Hühner, Schweine und Rinder an einem bestimmten Stichtag. Weil aber Masthühner alle ein bis anderthalb Monate geschlachtet werden, füllen sich die Mastbetriebe mindestens achtmal im Jahr mit neuen Hühnern. Hätte die Bundeskanzlei alle Nutztiere gezählt, die während eines Jahres in der Schweiz leben, hätten die Hühner, von denen über 90 Prozent keinen Auslauf haben, ein noch viel stärkeres Gewicht erhalten: Noch deutlich weniger als 13 Prozent aller Nutztiere, die während eines Jahres in der Schweiz leben, haben Auslauf ins Freie.

https://www.infosperber.ch/wirtschaft/landwirtschaft/massentierhaltung-abstimmungsbuechlein-beschoenigt/