«Der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) wird, so scheint es, zunehmend politisch missbraucht. In besonders auffallender Weise wird die Norm des § 130 StGB gegen Kritiker der Impfung gegen das Corona-Virus angewandt. Die Autorin, die 2001-2004 zu § 130 StGB und §§ 86, 86a StGB promoviert hat, weist nach, dass in diesen Fällen der Tatbestand schon nicht vorliegt und gegen die durch Art. 5 GG garantierte Meinungsfreiheit verstoßen wird. Der Beitrag bietet einen Überblick über die bisher entschiedenen Fälle und die Gesetzgebungsgeschichte des § 130 StGB.»
Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte: «Problematische Ausdehnung des § 130 Abs. 1 und 3 StGB auf impfkritische Äußerungen»
von Ernst Walter Henrich | 25. Januar 2025 | Menschenrechte, Politik, Zeitungsartikel | 0 Kommentare