«Es gibt Fälle, in denen ist die Lüge strafbar. Ein solcher Fall ist der Meineid vor Gericht oder auch die Abgabe einer falschen – und in unserem Fall nicht ganz unwichtig – einer unvollständigen eidesstattlichen Versicherung. Eine solche Versicherung gab Christian Drosten im Rahmen eines Zivilprozesses ab.»