«Ein 62 Jahre alter Mann stirbt aufgrund einer Lungenembolie im Krankenhaus, zurück zu führen auf einen Impfschaden und die Ehefrau als auch die Tochter dürfen ihn nicht im Krankenhaus besuchen, weil die ungeimpft sind. 15 Minuten vor dem Tod des Mannes lässt man diese dann gnädigerweise zu dem im Sterben Liegenden.»
Während Bayern, Badem Württemberg und Hessen gerade einen erneuten Vorstoß (besser als Verstoß bezeichnet) unternimmt, die über 60jährigen zum “Impfen” zu zwingen.