«Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber seinen staatlichen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum – entgegen den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 („Bundesnotbremse I und II“), vom 10.2.2022 und vom 27.4.2022 („COVID-19-Impfpflicht I und II“) – längst überschritten habe.»
«Er resümiert, Teile der Bevölkerung dürften nicht als menschliche Schutzschilde für einen anderen Teil der Bevölkerung eingesetzt werden, schon gar nicht Kinder und Jugendliche.»
«Die mit staatlichen Corona-Massnahmen befassten Gerichte seien eindringlich aufgerufen, den massgeblichen Sachverhalt selbständig zu ermitteln und die Richtigkeit der Empfehlungen und Daten weisungsgebundener staatlicher Einrichtungen kritisch zu prüfen – so insbesondere diejenigen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), die zudem massgeblichen Einfluss auf die gerichtlich zu überprüfende Gesetzgebung und den Verordnungserlass hatten. Eine richterliche Sachprüfung mit offenen Augen sei zumeist ausgeblieben. Eine rasche kritische Aufarbeitung der Corona-Rechtsprechung sei notwendig.»
«Der Autor kommt zu dem Schluss, das Infektionsschutzgesetz sei im Hinblick auf die Feststellung und Bewältigung einer medizinischen Notlage evidenzbasiert zu reformieren.»
«Das Nutzen-Schaden-Verhältnis der Schutzimpfungen gegen COVID-19 müsse von einem weiteren unabhängigen und nicht personenidentischen interdisziplinären Expertenrat evaluiert werden.»
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