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«Der Aggressionskrieg von Putin-Russland gegen die Ukraine verletzt krass das Völkerrecht. Für harte Sanktionen und auch für Waffenlieferungen zur Selbstverteidigung gibt es also gute Gründe.»

«Der US-Völkerrechtler und langjährige Experte des UN-Menschenrechtsrats Alfred de Zayas kritisiert jedoch, dass Sanktionen nur erlassen und Hilfe zur Selbstverteidigung nur gewährt werden, «wenn es der westlichen Vormacht dient». Die neusten Beispiele seien der Angriffskrieg der Türkei gegen Kurdengebiete im Irak, die türkische Eroberung und Besetzung eines grossen Grenzgebiets in Nordsyrien sowie der Krieg in Jemen.»

«Es ist offensichtlich, dass das kurdische Volk ein Recht auf Selbstbestimmung hat. Etliche Resolutionen der UN-Generalversammlung bestätigen das Recht aller Völker, für die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechtes zu kämpfen. Gewaltanwendung durch die Kurden ist kein Terrorismus, sondern eine legitime Selbstverteidigung gegen die türkische Unterjochung und ungerechte Herrschaft. Dieses Recht auf Selbstbestimmung ist in Artikel 1 und 55 der UN-Charta sowie auch im Artikel 1 des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte verankert […]. Der Westen ist mitschuldig für die mehr als 100-jährige Unterjochung des kurdischen Volkes. So scheren sich die USA, England, Frankreich, Deutschland keinen Deut um die Rechte der Kurden, der Palästinenser oder der Jemeniten.»

«Erdogan erpresst Europa am laufenden Band. Und die Europäer lassen sich erpressen. Es ist ein Skandal, dass keine UN-Sanktionen gegen die Türkei auferlegt worden sind.»

«Empören kann man sich erst, wenn man informiert ist. Die ­Medien verschweigen weitgehend, was den geopolitischen Interessen Washingtons und Brüssels nicht dient. Die Medien berichten nur wenig über die türkischen und israelischen Angriffe auf Syrien oder über die Gräueltaten Saudi-Arabiens in Jemen.»

Anmerkung: Das Völkerrecht wird von fast allen mit Füssen getreten und fast nur für die eigenen Interessen genutzt. Auch dies in meinen Augen verbrecherisch.

https://www.infosperber.ch/freiheit-recht/menschenrechte/russland-und-tuerkei-voelkerrecht-wird-nach-belieben-angewandt/