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«Das Offenlegen von CIA-Folterungen gegen den mutmasslichen Terroristen Abu Zubaydah würde die «Nationale Sicherheit» gefährden.»

«Das höchstrichterliche Urteil vom 3. März 2022 fand in den grossen Medien fast keine Beachtung.»

«Zubaydah, den die CIA nach 9/11 beschuldigt hatte, Wissen über weitere geplante Angriffe der Al Kaida auf die Vereinigten Staaten zu haben, ist seit zwanzig Jahren inhaftiert, wurde jedoch für die Verbrechen und Verschwörungen, die er begangen haben soll, nie vor Gericht gestellt oder gar verurteilt. Er wurde nachweislich von Dezember 2002 bis September 2003 von zwei Männern im Auftrag der CIA gefoltert, während er an einer geheimen CIA-Stätte in Polen festgehalten wurde.»

«Der Historiker und Publizist James Masnow, ein erfahrener Analytiker der US-Rechtsprechung, informierte darüber auf der unabhängigen Informationsplattform des «Brownstone Institute», das sich für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in den USA einsetzt.»

James Masnow schreibt: «Die amerikanische Justiz ist eine Institution, die dazu bestimmt ist, die anderen Zweige der US-Institutionen zur Rechenschaft zu ziehen, indem sie beurteilt, ob deren Handlungen verfassungskonform sind.» Dieses Urteil, so Masnow, sei «unvereinbar mit wesentlichen Verfassungsprinzipien, mit Grundsätzen, die insbesondere dieser Gerichtshof zu verteidigen und zu wahren hat.»

Der einzige Lichtblick in der rechtlichen und moralischen Verwahrlosung des höchsten amerikanischen Gerichts ist Richter Neil Gorsuch:

Richter Neil Gorsuch, der mit seiner Minderheitsmeinung unterlegen war, beschrieb die Folterungen in der Begründung seines Minderheitsstandpunkts, wohl um konkrete Folterungen in ein offizielles juristisches Protokoll aufzunehmen – trotz des Entscheids der Mehrheit:

«In dem Bemühen, Informationen zu erhalten, beauftragte die CIA James Mitchell und John Jessen, sogenannte ‹erweiterte Verhörtechniken› anzuwenden […] Mitchell und Jessen arbeiteten ab dem 4. August 2002 ‹fast rund um die Uhr› […] Sie unterzogen Zubaydah mindestens 80 Mal einer Wasserfolter, simulierten Hunderte von Stunden lang Lebendbestattungen in Särgen und führten rektale Untersuchungen durch, um ‹totale Kontrolle über den Gefangenen› zu erlangen. […] Sechs Tage nach Beginn seiner Tortur schluchzte, zuckte und hyperventilierte Zubaydah […] Während einer Waterboarding-Sitzung reagierte Zubaydah nicht mehr und Blasen stiegen aus seinem offenen, vollen Mund auf.»

https://www.infosperber.ch/freiheit-recht/menschenrechte/der-supreme-court-haelt-us-folterpraxis-in-polen-fuer-geheimsache/