«Im Einsatzbericht notierte der Notarzt L.s Vorerkrankungen, darunter ein Aortenaneurysma und eine Verengung der Halsarterie. Er vermerkte dort auch die fünf Medikamente, die L. einnahm. Die Impfung erwähnte er nicht.»
«L.s Lebenspartnerin erkundigte sich einige Tage später per E-Mail bei der Ärztin, die L. nach seinem Schlaganfall im Jahr 2018 operiert hatte, ob sein Tod im Zusammenhang mit der Impfung stehen könnte. Die Ärztin habe nicht geantwortet.»
«Die Lebenspartnerin informierte im Mai per E-Mail auch das Impfzentrum in Frauenfeld vom Tod von A.L. und verlangte, dass der Tod ihres Lebenspartners als Verdachtsfall einer Impf-Nebenwirkung registriert werde. Die zuständige Ärztin des Impfzentrums kondolierte, ging aber nicht auf die Forderung ein.»
«Vermutlich fehle den Fachpersonen teilweise die Zeit oder das Bewusstsein dafür, dass sie etwas melden müssten, so Josty. Sie erhalten auch kein Honorar fürs Ausfüllen des Formulars.»
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