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Hier die aus meiner Sicht wichtigsten Aussagen seiner Analyse:

«Die Erwartungen an die Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags werden gleich zu Beginn des Berichtes gedämpft. (11) Es fehle „eine ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung“, um dem Auftrag nachkommen zu können. Weder sei die Kommission ausreichend personell ausgestattet gewesen, noch habe ihr ausreichend Zeit zur Verfügung gestanden.»

«Ihren selbst gewählten Maßstäben gemäß hätte die Kommission den gesetzlichen Auftrag angesichts dieser Voraussetzungen ablehnen müssen. Heißt es doch in dem Text (41 u. a.): „Die gezielte Erforschung der Pandemie und politische Managemententscheidungen sind ohne qualitativ hochwertige virologische, epidemiologische, klinische und soziale Daten nicht denkbar. Entsprechend bedarf es der Methodik, Erhebung, Erfassung, Verarbeitung und Auswertung der Daten auf höchstem wissenschaftlichem Niveau.“ Keine der selbst gesetzten Voraussetzungen war erfüllt, schon gar nicht „auf höchstem wissenschaftlichem Niveau“.»

«Eine Entschuldigung für den Datenmangel gibt es nicht.»

«Die Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen kann überhaupt nicht begründet werden. Die Einschränkung der Grundrechte war verfassungswidrig.»

«Zuvor wird noch darauf hingewiesen, dass der von der WHO umdefinierte Begriff „Pandemie“ in dem gesamten Text als nicht hinterfragte Arbeitsgrundlage dient. Lediglich am Ende der Arbeit wird völlig abstrakt der Beschluss des Bundestages zur „Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (gemäß § 5 Abs. 1 IfSG) kritisiert. Ohne konkrete Folgen für den Inhalt des Berichtes wird die zutreffende Meinung geäußert, die Verfassung gelte auch im „Ausnahmezustand“. Dem GG sei die Vorstellung, „ein Verfassungsorgan könne ohne rechtliche Bindungen handeln, um die Verfassungsordnung insgesamt zu retten, fremd.“»

«Hiernach wäre folglich nicht nur die Wirksamkeit der Maßnahmen, wie der Bericht vielfach betont, im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit des Einzelnen und die Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems zu untersuchen gewesen. Gleichzeitig wäre zu klären gewesen, ob die einzelnen ergriffenen Maßnahmen i. S. d. GG „verhältnismäßig“ und „notwendig“ waren. Es geht hier um das Kerngeschäft des Rechts beispielhaft in Bezug auf folgende Grundrechte: Das Grundrecht der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG); das Recht auf Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG); die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG); das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG); die Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) und die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).»

«Konkrete Erwägungen verfassungsrechtlicher Art sucht man bei den erörterten Maßnahmen, z. B. bei der „Impfung“, in dem Evaluationsbericht vergeblich.»

«Die Experten wollen zur Impfung als Maßnahme der Corona-Bekämpfung nicht etwa deswegen keine Stellung nehmen, weil sie keine ausreichenden Informationen haben, ihnen nicht ausreichend Zeit zur Verfügung steht und sie personell nicht ausreichend ausgestattet sind, sondern die Themen „Impfung“ und „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ sind der Kommission einfach „zu komplex“

«Die danach von der Kommission grundsätzlich für zielführend gehaltenen Wirkungsstudien liegen sowohl für die Impfung, die Impfpflicht und die einrichtungsbezogene Impfpflicht vor. Es stellt eher eine Ausflucht dar, die auch unter rechtlichen Gesichtspunkten verfassten Studien zu ignorieren

«Bezüglich der Impfproblematik dankt sie damit selbst ab. Sie nimmt sich ihre Existenzberechtigung. Die Kommission räumt alle Hürden beiseite. RKI und STIKO und damit die Exekutive „can do no wrong“. Die Kommission sorgt dafür, dass die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament (§ 5 Abs. 9 IfSG) ausgehebelt wird. Der Exekutive wird Beinfreiheit verschafft und dadurch gleichzeitig die Gewaltenteilung beschädigt. An der Zerrüttung der Gewaltenteilung hat übrigens das BVerfG mit seinen Entscheidungen im Dezember 2021 zur sog. Bundesnotbremse ebenfalls beigetragen. Seine Entscheidungen führen zum Parlamentsabsolutismus. Freiheitsrechte und die Form des grundgesetzlich „garantierten“ Rechtsstaates stehen danach zur Disposition des Parlaments. Diese und der hier zu kommentierende Evaluationsbericht tragen je auf ihre Weise zum pandemischen Umbau des Rechtsstaates bei.»

«Unter der herausgehobenen Überschrift: „Empfehlungen für zukünftige Krisensituationen“ stellt sie die Impfung großer Bevölkerungsanteile „als zentralen Baustein“ für eine nachhaltige Pandemiebewältigung vor.»

«Geradezu begeistert spricht der Bericht von der schnellen Impfstoffentwicklung, ohne auch nur zu erwähnen, dass Entwicklungsstandards (Stichwort: Teleskopierung) für Impfstoffe nicht eingehalten und diese nur bedingt zugelassen worden sind. Statt auf die möglichen gesundheitlichen Gefahren der neuartigen „mRNA-Impfstoffe“ hinzuweisen, werden diese als „bemerkenswerte wissenschaftliche Leistung“ dargestellt (21). Sie beruft sich ausdrücklich auf die WHO: „Die schnellstmögliche Impfung großer Anteile der Weltbevölkerung ist nun für die Geschwindigkeit und den Erfolg der weiteren Bekämpfung der Pandemie entscheidend.“ Unter Berufung auf eine „aktuelle Simulationsstudie“ soll die Maske sogar „bis zum Erreichen der gesetzten Impfziele“ weitergetragen werden. Dabei bleibt offen, welches denn die „gesetzten Impfziele“ sind. (90) Hier öffnet sich ein weites Feld für Wiederholungsimpfungen und das Fortdauern eines erfolgreichen Geschäftsmodells von Teilen der Pharmaindustrie.»

«Der Eifer, mit dem die Kommission die Impfung undifferenziert für alle sozialen Bereiche unterstützt, beantwortet die verbal offengelassene Frage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Zur Impfung von Kindergarten- und Schulkindern wird geschwiegen.»

«Die Kommission „bedauert“, dass die Impfbereitschaft von 70 % im April 2020 auf 50 % im Dezember 2020 gesunken ist. (57) Um diesen Zustand zu „verbessern“, bedürfe es einer entsprechenden „Kommunikationsstrategie“. Sie empfiehlt „wichtige Kennzahlen und Daten (welche?) offen (zu) kommunizieren, insbesondere zu Impfnebenwirkungen und ihre(r) Häufigkeit“ (58). Eine ins Leere laufende Aussage, bedauert die Kommission doch – verstreut über den gesamten Bericht – das Fehlen dieser Daten, weil sie nicht erhoben worden sind oder nicht herausgegeben werden

«Nichts hört man zu der Tatsache, dass trotz Drei- und teilweise schon Vierfachimpfungen die Inzidenzzahlen nie so hoch wie jetzt waren.»

«Unverständlich ist, wie die Kommission eine solche aktivistische Befürwortung der Impfung als „zentralen Baustein“ der SARS-CoV-2-Bekämpfung vertreten kann. Sie stellt selbst fest: „Eine gezielte Analyse und Ansprache von ungeimpften oder unzureichend geimpften Personen ist somit nicht möglich und Aussagen zur Impfeffektivität und -nebenwirkungen sind erschwert.“ (43) Tatsächlich sei nach Ansicht der Kommission mangels Informationen eine Bewertung der Impfung unmöglich. Das mag so sein, wenn man sich nur auf das RKI, die STIKO und die WHO für seine Ausführungen stützt. Mindestens 10 Gründe gegen eine Impfpflicht hätte die Kommission aus einem gründlich recherchierten und umfassend dokumentierten Beitrag vom 10.12.2021 des Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte (www.netzwerkkrista.de) verwerten können

«Ob die „Ressourcenbelastung des Gesundheitssystems“ durch Impfungen beeinflusst wird, lässt sich nach Ansicht der Kommission wegen der Unvollständigkeit des DIVI-Intensivregisters nicht feststellen. (42) Dabei gibt es keinen begründeten Zweifel daran, dass es nie eine Überlastung des Gesundheitssystems gegeben hat. Intensivbetten konnten sogar abgeschafft werden

«Die Widersprüchlichkeit in den Ausführungen der Kommission in Bezug auf die Bewertung der Impfung als „zentralen Baustein“ zeigt sich in deren folgender Feststellung (76): „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Risiko zur Ansteckung mit und die Verbreitung von SARS-CoV-2 von geimpften und ungeimpften Personen durch die Entstehung neuer Varianten (v. a. Omikron) mit höherer Übertragbarkeit und verbesserter Immunflucht nach den ersten Monaten sich auf ein ähnliches Niveau angleicht. Die dritte Impfung verbessert insgesamt den Immunschutz gegen SARS-CoV-2 Infektion für etwa drei Monate deutlich, nimmt aber auch dann ab.“ Eine gewisse Hilflosigkeit zeigt sich, wenn empfohlen wird: „Dieses Ergebnis legt nahe, bei der Erwägung von Zugangsbeschränkungen diese mit einer Testpflicht für alle zu verbinden.“ Angesichts des fehlenden Selbst- und Fremdschutzes der Impfung wird eine Testpflicht, unabhängig vom Impfstatus, „für Veranstaltungen, Einzelhandel etc.“ (78) für alle empfohlen. Testen jedoch womit? Denn Antigen-Schnelltests hält die Kommission selbst nicht für valide. (77) PCR-Tests werden kritiklos als aussagekräftig in dem Sinne bewertet, dass jedes positive Testergebnis einen Infektionsfall offenlege. Dies, obwohl der Erfinder der PCR, Kary Mullis, stets darauf hingewiesen hat, dass die Methode wegen ihrer Empfindlichkeit falsch-positive Ergebnisse liefern könne. Dies, obwohl den Kommissionsmitgliedern bekannt gewesen sein sollte, dass Tests mit Ct-Werten über 33 bis 34 im Prinzip als negativ zu werten sind.»

«Angesichts der aufgezeigten Defizite und Widersprüche sind die massiven Impfempfehlungen der Kommission nicht begründet („zentraler Baustein“ für eine effektive Pandemiebekämpfung). Die 149 Seiten starke Evaluation gibt sich den Anstrich von Wissenschaftlichkeit, ist aber nur „beschreibend“, was die Kommission selbst als nicht wissenschaftlich bezeichnet. Die Kommission hält nach dem Evaluationsbericht fast einstimmig an der Sinnhaftigkeit ihrer Arbeit fest. Sie schreibt dazu: „Eine indikative Bewertung ist somit, selbst wenn sie im Nachgang zum Teil korrigiert werden muss, einer Verschiebung aller Bewertungsversuche in die fernere Zukunft, in der sich der Nebel der Erkenntnis möglicherweise gelichtet hat, vorzuziehen. Es ist auch keineswegs gewährleistet, dass das Warten auf besser abgesicherte empirische Einsichten immer Früchte trägt.“»

«Der „Nebel der Erkenntnis“ lichtet sich nicht von selbst, sondern nur durch menschliches, der wissenschaftlichen Aufrichtigkeit verpflichtetes Handeln

«Da diesem Prinzip in dem Evaluationsbericht nicht gefolgt wurde, wird er zur weiteren Verwirrung beitragen.»

«Nach alledem ist einerseits nach Ansicht der Kommission davon auszugehen, dass durch Lockdowns der individuelle Schutz von Leben und Gesundheit und die kollektive Gesundheit (Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems) nicht nachweislich gefördert worden sind. Andererseits steht fest, dass sowohl die individuelle Gesundheit durch Lockdowns massiv beeinträchtigt und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems nachweislich weder vor noch nach den Lockdowns überlastet war. Die Kommission führt selbst aus, dass nicht festgestellt werden kann, wie stark und zuverlässig Lockdowns wirken. (71, 72) Unter diesen Umständen kann ein Lockdown nicht verfassungsgemäß (verhältnismäßig) sein. Die Juristen in der Kommission halten sich jedoch vornehm zurück.»

«Selbstredend ist auch die Überlastung des Gesundheitssystems kein hinreichendes Kriterium, war doch stets eine ausreichende Zahl von Intensivbetten vorhanden. Eine Überlastung der in Intensivstationen tätigen Menschen war offensichtlich schon vor Corona gegeben. Wenn die Exekutive meint, eine noch größere Absicherung sei erforderlich, dann hat sie das durch Schaffung einer höheren Intensivbettenkapazität und Personaleinstellungen zu bewerkstelligen. Dies zu unterlassen und stattdessen den Bürger mit Freiheitsbeschränkungen zu überziehen, ist verfassungswidrig

«Unabhängig von der Anzahl der Impfungen eine Testpflicht vorzuschlagen, disqualifiziert zugleich die von der Kommission als „zentraler Baustein für eine nachhaltige Pandemiebewältigung“ (57) bezeichnete Impfung.»

«Die Kommission erweckt dadurch – zur Freude der Impfstoffproduzenten – den Eindruck, ein lebenslanges Impfen mit einem zeitlichen Abstand von drei Monaten sei erforderlich. Dementsprechend fallen diejenigen, die vor mehr als drei Monaten die letzte Impfung erhalten haben, in den Status der Nichtgeimpften zurück.»

«Wir dürften auf keinen Fall den Eindruck erwecken, ein lebenslanges Impfen sei erforderlich, meint der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, Carsten Watzl. Er hält schon eine vierte Impfung für Menschen unter 70 Jahren für unnötig. Mit seiner Empfehlung für eine vierte Impfung für alle, sekundiert Andreas Radbruch, Vizepräsident der Europäischen Föderation der immunologischen Fachgesellschaften, verabschiede sich Herr Lauterbach von der Wissenschaft. Die vierte Impfung habe Herrn Lauterbach auch nicht gegen seine aktuelle Corona-Infektion geschützt, ergänzt er.»

«Die von der Kommission hochgehaltenen Inzidenzwerte können deshalb über die reale Gefahrenlage nichts aussagen. Sie können von der Exekutive durch Steigerung oder Senkung der Anzahl von Tests beeinflusst werden. Sie sind deshalb ungeeignet, das Betreten von Innenräumen durch Coronainfizierte mit Krankheitswert zu verhindern.»

«Die Wirksamkeit und eventuell die Stärke des Effekts von Schulschließungen auf das Infektionsgeschehen ist nicht gesichert. Gut belegt“ sind jedoch zahlreiche gravierende, nicht intendierte, die Kinder durch Schulschließungen treffende Folgen.»

«Auch was die eindeutigen, Kinder treffenden, gravierend nachteiligen physischen und psychischen Folgen angeht, empfiehlt die Kommission, obwohl diese nach ihrer eigenen Ansicht bereits „empirisch gut belegt“ sind, die Einsetzung einer „Expertenkommission“. Diese sollte die Nachteile „genauer evaluieren. Zudem sollten klare und wissenschaftlich fundierte Handlungsrichtlinien zum zukünftigen Umgang bei Pandemien erarbeitet werden, in deren Zentrum die prioritäre Berücksichtigung des Kinderwohls liegen sollte.“ (86) Die Kommission dankt wiederum ab, indem sie ihre eigene, gesetzlich zugewiesene Aufgabe an eine andere Kommission weiterreicht

«Schulschließungen halten wegen auch darauf beruhenden gesicherten gravierenden physischen und psychischen Folgen und ihrer nicht nachweisbaren Wirksamkeit auf das Infektionsgeschehen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Der in Art. 7 GG anerkannte staatliche Erziehungsauftrag, der schon vor Corona vernachlässigt worden war, wurde durch die in den letzten zwei Jahren vorgenommenen Schulschließungen zusätzlich in verantwortungsloser Weise verletzt.»

«Thomas Wagner et al. weisen, hervorragend dokumentiert, in der bei KRiStA veröffentlichten Abhandlung über die Pflicht zum Maskentragen u. a. darauf hin, dass Masken (gängige Masken und FFP2‑Masken) als Schutz vor Weitergabe von Viren ungeeignet sind. Sie haben kein signifikantes Rückhaltevermögen für Viren und Aerosole, weil diese durch sie hindurchgehen. Für den Träger sind Masken gesundheitsschädlich, was im Einzelnen nachgewiesen wird.»

«Die Kommission hat mit ihrem Evaluationsbericht die Auffassung der für die Coronapolitik maßgeblichen Politiker gestärkt, wonach Nichtwissen ausreichend sei, um umfassende Freiheitsbeschränkungen zu begründen. Es fehlt ein klares Wort dazu, dass der Staat die Voraussetzung für die Einschränkung von Grundrechten beweisen muss. Freiheit steht dem Bürger prinzipiell uneingeschränkt zu. Der Duktus des Evaluationsberichts deckt die verfassungswidrige Ansicht, Freiheiten seien den Bürgern erst wieder zuzuteilen, wenn nach dem Ermessen der Regierung keine Gefahr mehr von dem Virus ausgeht

https://netzwerkkrista.de/2022/08/03/kommentar-zum-bericht-der-evaluationskommission/

https://netzwerkkrista.de/2022/08/15/kommentar-zum-bericht-der-evaluationskommission-teil-2/