«In Spanien wurde im April 2021 ein heute 60 Jahre alter Mann gegen das Coronavirus geimpft, ohne über die potenziellen Nebenwirkungen oder verfügbare Alternativen aufgeklärt zu werden. Schon zwölf Stunden nach der Injektion traten „akute Symptome wie diffuse Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen“ auf. Im weiteren Verlauf litt der Geschädigte unter Veneninsuffizienz und musste sich einer Dickdarmresektion unterziehen.»
«Wie die spanische Online-Zeitung „The Objective“ erfahren hat, hat der spanische Nationale Gerichtshof Audiencia Nacional nun die Berufung des Klägers zugelassen, in der er eine Entschädigung von knapp 92.000 Euro fordert. Sein Anwalt Alberto Masiá hat bereits 16 weitere Klagen von Mandanten eingereicht, die nach der ersten Impfung von AstraZeneca absolut oder vollständig arbeitsunfähig sind.»
https://reitschuster.de/post/spanischer-staatsgerichtshof-laesst-klage-gegen-astrazeneca-zu/
Die Gretchenfrage: Sehen die gerichtlich beauftragten Gutachter den Fall genau so wie die Kläger?