Der ganz normale Wahnsinn wie üblich.
Staatsanwaltschaft München: Schwerste Tierquälerei entspricht dem Tierschutzgesetz und ist daher nicht zu beanstanden
von Ernst Walter Henrich | 23. September 2016 | Zeitungsartikel | 4 Kommentare
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“Durch die Aufstellung des Legalitätsprinzips, durch die dem Staatsanwalt auferlegte Verpflichtung, in gleicher Weise Entlastungs- wie Belastungsmomente zu prüfen, durch das ihm eingeräumte Recht, Rechtsmittel zugunsten des Beschuldigten einzulegen, u.s.w. könnte ein bloßer Civiljurist zu der Annahme verleitet werden, als wäre die Staatsanwaltschaft nicht Partei, sondern die objektivste Behörde der Welt. Ein Blick in das Gesetz reicht aber aus, um diese Entgleisung als solche zu erkennen. Es genügt der Hinweis auf § 147 GVG: ‘Die Beamten der Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachzukommen.'” – Vortrag im Berliner Anwaltsverein am 23. März 1901, DJZ 1901, S. 179-182 (180 l.Sp.). Die von Liszt angeführte Vorschrift findet sich heute in § 146 GVG
Gerichtsverfassungsgesetz BRD
10. Titel – Staatsanwaltschaft (§§ 141 – 152)
§ 146
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Noch Fragen?
Rechtsbeugung und Korruption haben bei den Münchner Justizbehörden Tradition: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/schottdorf-abschlussbericht-ausschussmitglieder-sehen-schweres-justizversagen/14573444.html
Ich denke, es ist nicht nur ein Münchener Problem. Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, als ob die sogenannte “Rechtsprechung” nur ein Geschäftsmodell ist.
Der verstorbene Richter am Oberlandesgericht Köln, RA Dr. Egon Schneider, beklagte: „Eine Crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel.“ Siehe Anwaltspraxis, 2005, Seite 49. „Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht!“ Siehe ZAP – Report: Justizspiegel, Kritische Justizberichte, 2. Auflage 1999, Seite 4.
Dr. Egon Schneider in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis 1994, Seite 155: „Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend. Was mich persönlich am meisten erschüttert, ist der Mangel an Berufsethik und an fachlicher Scham.“
S. auch Tatbestand “Rechtsbeugung”, na und… https://www.youtube.com/watch?v=iXKHW8foYiI
BGH-Richter a. D. Wolfgang-Dragi Willi Neškovic: “Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler RichterInnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung.” ZAP Heft 14/1990, S. 625
Warum sollen die Körperteilkonsumenten von der Staatsanwaltschaft hier pro Tier entscheiden? Dann würde ja Ihre Schnitzel oder der Rindersteackpreis ins unermessliche steigen, denn Sie verdienen anscheinend nicht genug um sich hier nicht aus der Massentierhaltung zu bedienen. Das Recht für unsere Mitgeschöpfe gibt es nicht, wir halten uns unsere Sklaven, wie es früher mit den Schwarzen war, alles legal. Der Umgang mit den Tieren, zeigt wie stark und sozial ein Staat wirklich ist, und was man von im erwarten kann. Das sollten sich auch die Körperteilkonsumenten(egal ob Richter, Staatsanwälte) vor Augen führen.