Allerdings: Weil das Verwaltungsgericht Magdeburg eine Vollstreckung des Bescheids durch Zwangsgelder zunächst bis zu weiteren Eilentscheidungen untersagt hat, können die Behörden in Sachsen-Anhalt und bundesweit das mit „sofortigem Vollzug“ angeordnete Verbot noch nicht „sofort“ durchsetzen.
Tierhaltungsverbot für Schweinebaron Straathof – erste Behörde macht etwas gegen die systemimmanenten Folterexzesse der Branche
von Ernst Walter Henrich | 11. Dezember 2014 | Zeitungsartikel | 0 Kommentare