So läuft es fast immer: Das Tierschutzgesetz ist bekanntlich ein Tierausnutzungsgesetz und nicht das Papier wert, auf dem es steht. Wird ausnahmsweise dann doch einmal was von Behörden und Justiz unternommen, dann im üblichen Schneckentempo mit nachfolgender lächerlicher Bagatellbusse.
Ganz ähnlich die (hiesige) Untere Naturschutzbehörde, die die Bauern (“Milchbetrieb) in Schutz nimmt, die grundsätzlich mitten in der Brutsaison (Mitte Mai) die ca. 2000 m Hecken inmitten und um die Kuhweiden mit schwerem Gerät radikal bis aufs dicke Holz zurücksetzt, obwohl das ein deutlicher Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz ist, denn vom 1. März bis 1. September ist dies bundesweit grundsätzlich verboten. Man muss davon ausgehen, dass dort Vögel brüten.
Trotz eindeutiger Fotos wurde der Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde pampig: Ich könnte nicht ausreichend beweisen, dass in der Hecke Vögel brüten.
Dabei ist eine solche Beweisführung überhaupt nicht nötig. (Was er natürlich weiß, aber dennoch nichts unternimmt.)
Wenn schon eine Naturschutzbehörde die Naturzerstörer schützt, braucht man sich nicht wundern, dass die Natur keine Chance hat.
Da die gesetzlichen Regelungen ja offenbar eindeutig sind, würde ich es einmal mit einer Strafanzeige versuchen und einen umweltfreundlichen Politiker informieren.
Ja, ein umweltfreundlicher Politiker wäre ggf. nützlich. Danke für den Tipp! Bevor ich eine Strafanzeige stelle, wollte ich dort anfragen, ob man dem betroffenen Betrieb nicht erst einmal eine Verwarnung aussprechen könnte – mit dem Hinweis auf ein andernfalls drohendes (ziemlich hohes) Bußgeld.