Tierschutzwitzgesetz: Tierquälerin wird die Strafe ermässigt und darf noch Kälber halten von Ernst Walter Henrich | 20. November 2019 | Tierschutz/Tierrechte, Tierzucht, Zeitungsartikel | 0 Kommentare https://www.aichacher-zeitung.de/vorort/aichach/art18,156011 Kommentar absenden Antworten abbrechenDu musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.