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„Dies richtet sich vor allem nach der VERORDNUNG (EG) Nr. 1/2005 DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (EU-Transportverordnung). Diese gilt für Tiertransporte innerhalb der gesamten EU und somit auch in Deutschland. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt sie für die EU-Transporte in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar. Sie bedarf keiner Umsetzung durch den Gesetzgeber der jeweiligen Staaten.“

„Gem. Kapital III 1.8 ist es verboten, Tiere zu schlagen oder zu treten.“

https://www.juraforum.de/ratgeber/tierschutz/tiertransport-in-deutschland