«Sie sperrte 26 Hunde über Nacht in einen Transporter, am Morgen waren zwölf der Tiere tot: Ein Gericht in Calw hat eine Tierärztin zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte das Leid der Tiere billigend in Kauf genommen.»
«Der Richter verurteilte die Halterin zu 90 Tagessätzen zu je 50 Euro. Damit gilt sie nicht als vorbestraft – die Grenze liegt genau bei 90 Tagessätzen.»
Anmerkung: So ist das. Eine teuflische Tierärztin verursacht den qualvollen Tod von 12 Hunden, sie erhält dafür eine Bagatellstrafe und ist noch nicht einmal vorbestraft. Als Tierärztin praktizieren darf sie auch. Ein Urteil im Namen des deutschen Volkes. Aber nicht in meinem Namen.