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„Auch auf EU-Ebene zeigt sich ein ähnliches Bild: 81% der CO2 -Emissionen der Landwirtschaft sind auf die Tierhaltung zurückzuführen.“

„Deutschland setzte allerdings gegenüber der EU-Kommission durch, die zusätzlichen Mittel nicht nur zur Förderung des Klimaschutzes, der Biodiversität, des Wassermanagements und der erneuerbaren Energien, sondern auch zur Förderung der Milchviehhaltung einzusetzen.“

„Die schwerwiegenden Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft infolge von hohen Stickstoffüberschüssen und zu hohen Tierbesatzdichten wurden bei der GAP-Reform völlig ausgeklammert.“

„Von dem begünstigten Mehrwertsteuersatz profitieren auch Produkte, die umweltschädliche Wirkungen haben. Dies betrifft z. B. Fleisch- und Milchprodukte, deren Erzeugung zu einer hohen Klimabelastung führt und mit weiteren negativen Umweltwirkungen durch Nährstoffüberschüsse und Gewässerbelastungen verbunden ist. Der Anbau der Futtermittel beansprucht zudem große Flächen und geht oftmals mit den negativen Folgen durch intensiven Ackerbau einher. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen empfiehlt daher, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf tierische Produkte abzuschaffen. Die Verteuerung tierischer Nahrungsmittel durch den vollen Mehrwertsteuersatz kann die Verbraucher motivieren, weniger tierische Produkte zu konsumieren und diese durch pflanzliche Produkte zu substituieren. Auch wissenschaftliche Beiräte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft empfehlen, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für tierische Produkte aufzuheben und diese Maßnahme sozialpolitisch zu flankieren.“

„Feinschmeckerprodukte wie Gänseleber, Froschschenkel und Schildkrötenfleisch profitieren ebenfalls von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Aus ökologischen Gesichtspunkten sollten auch diese Vergünstigungen abgeschafft werden – zumal sie für die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln nicht notwendig sind, sondern Luxusgüter darstellen.“

„So belaufen sich z. B. die Subventionen durch die Mehrwertsteuervergünstigung für tierische Produkte nach vorliegenden Schätzungen auf ca. 5,2 Mrd. Euro. Das Subventionsvolumen für umweltschädliche Mehrwertsteuerbegünstigen beträgt daher mindestens 5,2 Mrd. €. Aus Umweltschutzgründen ist es grundsätzlich sinnvoll, den reduzierten Mehrwertsteuersatz nicht auf umweltschädliche Produkte anzuwenden. Beispielsweise sollten tierische Nahrungsmittel (Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte) mit 19 % besteuert werden, was rechtlich bereits umsetzbar ist.“

„So könnte der Staat z. B. die zusätzlichen Steuereinnahmen verwenden, um den reduzierten Mehrwertsteuersatz pauschal weiter zu senken. Dies würde dazu führen, dass Lebensmittel auf pflanzlicher Basis, aber auch Druckerzeugnisse und der Nahverkehr, geringer besteuert würden. Alleine durch eine Erhebung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes auf tierische Produkte stünden Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung, so dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz deutlich gesenkt werden könnte.“

Anmerkung: Die Subventionierung umweltschädlicher Tierprodukte ist durch die starke Verflechtung von Politik und Agrar- bzw. Nahrungsmittelindustrie bedingt. Die Mitglieder der Agrar- bzw. Nahrungsmittelindustrie machen nicht nur eine starke Lobbyarbeit, sondern sind selbst Mitglieder der Parlamente und Fachausschüsse und schreiben so ihre eigenen Gesetze zum Vorteil ihrer Profite. Das Ergebnis können wir jeden Tag beobachten: Subventionen für umweltschädliche Tierprodukte, grausamste Tierquälereien in der Tierhaltung, Klimawandel und weiter massive Umweltschäden, Steigerung des Welthungers, ungesunde Tierprodukte werden wahrheitswidrig als Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung beworben, Epidemie ernährungsbedingter chronischer Erkrankungen wie Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Krebs, Demenz usw.

„Es ist leichter, Menschen zum Narren zu halten, als sie davon zu überzeugen, dass sie zum Narren gehalten werden.“ – Mark Twain

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_fachbroschuere_umweltschaedliche-subventionen_bf.pdf