«Zuerst hoffte ich noch, es müsse ein Fake sein, als mir ein prominenter Bekannter heute Szenen aus der Fußgängerzone in der beschaulichen Kleinstadt Weinheim an der Bergstraße schickte, die mich fassungslos machten. Doch – leider – half mir die Schwarmintelligenz meiner Leser, das Video zu verifizieren. Die Weinheimer Nachrichten haben sogar über den Vorfall am Samstag, 9. Juli, berichtet. Sie schreiben in einer Sachlichkeit, die mir angesichts der Szenen schwer fällt: „Dabei bedrohten die Tatverdächtigen ihre Opfer mit einem Klappmesser und einem Stilett.“ Das Video finden Sie hier.»
Anmerkung:
Wie werden solche Jugendlichen mit Haustieren umgehen?
Das ist das Ergebnis einer fehlenden Erziehung oder einer Erziehung zur Gewalt. Die Jugendlichen werden zusätzlich noch dadurch motiviert, dass sie strafunmündig sind und keine Konsequenzen zu befürchten haben. Die Konsequenzen haben jetzt und später die Opfer zu tragen.
«Der Mensch ist von Natur aus böse … und er bedarf der Gnade oder der Zucht, nicht um gut, sondern um erträglich zu werden.» – Dr. Peter Scholl-Latour, Schriftsteller, hochdekorierter Journalist und Kriegsreporter
https://gettr.com/post/p1j6jb3ee7e
https://reitschuster.de/post/partyszene-in-weinheim-gruselige-szenen-in-kleinstadt/
Sollte in dem aufgeführten Fall wirklich ein Tatverdächtiger ein Messer in der Hand gehabt haben, so haben die Passanten sich richtig verhalten, wenn sie sich nicht in die Auseinandersetzung eingemischt haben. Obwohl ich während meiner Armeezeit zur Selbstverteidigung ausgebildet wurde, hätte ich einen etwaigen Messerangriff auf mich nur mit dem Einsatz einer Schusswaffe beantwortet. Das folgende Video zeigt worum dies so ist.
https://www.youtube.com/watch?v=mIzUdc8GIzo
1. Das Messer ist im Video klar zu erkennen.
2. Die Passanten haben sich feige und erbärmlich verhalten, nicht weil sie nicht eingegriffen haben, sondern weil sie nicht die Polizei verständigt haben.
Eben deshalb : weil die Passanten nicht die Polizei gerufen haben!
Sicherlich hätten die Unbeteiligten die Polizei informieren können. Vielfach ist jedoch die Polizei aus objektiven Gründen nicht in der Lage zeitnah einen rechtswidrigen Angriff auf eine Person oder Personen zu unterbinden. Da bleibt dann nur Selbstverteidigung übrig, sofern eine Flucht nicht möglich ist. Notwehr ist bekanntlich straffrei.