Unlautere „Lauterkeitskommission“: Wenn es um die Tierhaltung geht darf der Konsument in der Schweiz getäuscht werden
von Ernst Walter Henrich | 7. August 2018 | Zeitungsartikel | 6 Kommentare
6 Kommentare
Kommentar absenden Antworten abbrechen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Aha, dann ist artgerechte Schlachtung dann Schlachtung in Gegenwart von Artgenossen…oder im “Familienkreis”. ;-(
Kein Konsument kann getäuscht werden. Die sind so !!!
Also, wer heute sagt, er hatte das nicht gewußt lügt einfach.
Kinder sind auch Konsumenten. Viele Kinder wissen es nicht.
Na, da haben Sie natürlich recht. Doch was hilft es
den Kindern, wenn sie in einem Haushalt aufwachsen, wo sich deren Eltern gegen eine vegane Ernährung/Lebensweise aussprechen.
Am Tag treffe ich viele Mütter mit Kindern und spreche sie an. Wenn die Mütter es ablehnen haben die Kinder verloren. So einfach ist das.
Natürlich treffe ich auch Mütter, die das Gegenteil
der soeben geschilderten Mütter sind. Doch die Mehrzahl der Mütter entspricht eher der zuerst
beschriebenen.
Hier eine weitere Variante. Bei Ehepaaren lehnt
der männliche Part oftmals ab. Ob die Frauen das auch gemacht hätten, weiß ich. Nur wird dadurch
der Eindruck erhärtet, daß sie nichts zu sagen haben.
Es hilft viel, wenn die Kinder es immer wieder hören.
Das ist richtig. das müsste aber dann z.B. in Schule oder Kindergarten statt finden. Ich habe aber vor kurzem in einem anderen veganen Blog gelesen, dass einer Lehrerin verboten wurde, die Kinder über vegane Ernährung zu informieren. Nur die Wirtschaft bzw Landwirtschaft darf ihre Infoblätter oft in den Schulen verteilen.