„Laut einem tierärztlichen Gutachten stellt ein Schuss aus einem Luftgewehr lediglich eine »leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung« des Tieres dar. Für eine Verurteilung wegen Tierquälerei müssten allerdings »erhebliche Schmerzen« vorliegen, hieß es in der Urteilsbegründung.“
Anmerkung: Irgendwie konsistent ist das Urteil schon. Denn wenn die ganz normalen Zustände der „Nutztiere“, also lebenslange grausame Ausbeutung mit anschliessender Ermordung der Opfer, nicht als Tierquälerei gelten, warum dann das Projektil in einer Katze?
Wie auch dieses Urteil zeigt, haben sich viele Tierärzte zum Büttel die Tierquäler gemacht. Ob der begutachtende Tierarzt es immer noch als lediglich eine »leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung« ansehen würde, wenn er selbst angeschossen würde und das Projektil im eigenen Körper hätte?
Dann bitte ein weiteres Gutachten erstellen, Versuchssubjekt: dieser/e Tier„arzt“-/„ärztin”!
Der verstorbene Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter Prof. Willi Geiger (DRiZ, 9/1982, 325): „In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär. […] Es ist für die unmittelbar Beteiligten objektiv nicht mehr möglich, den Ausgang eines Rechtsstreits zu kalkulieren. […] Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozess; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil.”