Der von mir sehr geschätzte Journalist Ingolf Bossenz brauchte es in einem Artikel auf den Punkt: „Tierschutz im bürgerlichen Staat ist schließlich klar definiert. Wer mit der einen Hand seinen Hund krault und sich mit der anderen ein Schnitzel reinschiebt, entspricht dem schizophrenen Idealbild.“
Warum wird man bestraft, wenn man einen Hund ersticht, nicht aber, wenn man ein Schwein ersticht oder isst?
von Ernst Walter Henrich | 16. Januar 2015 | Tierschutz/Tierrechte | 0 Kommentare