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„‘Es geht in dem vorliegenden Werbespot unserer Auffassung nach nicht darum, Konkurrenten in ein schlechtes Licht zu rücken oder vom Markt zu verdrängen. Wir sehen hier deshalb keine unzulässige Herabsetzung der Milchindustrie‘, sagte Rechtsanwältin Hanna Gempp. Sie stellte weiter fest, dem Spot wohne vor dem Hintergrund der tagtäglichen Tierwohldebatte eine ‚(erkennbare) Überzeichnung‘ inne.“

Anmerkung: Grundsätzlich stimmt das. Aber die „erkennbare Überzeichnung“ erkenne ich nicht. Wer kann mir erklären, wo die Überzeichnung liegt? Es ist doch genau anders herum. Die tatsächlichen Verhältnisse sind doch viel schlimmer!

https://www.pressesprecher.com/nachrichten/katjes-verstoesst-nicht-gegen-wettbewerbsrecht-673340169