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«Argumente wie beispielsweise die überbewertete Schutzwirkung der mRNA-Impfungen und ihre unterschätzten Nebenwirkungen wurden jetzt vom Verfassungsgericht allesamt vom Tisch gewischt.»

«Sogenannte vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen, verfolge einen legitimen Zweck, meinte das Verfassungsgericht, ohne zu prüfen, ob die sogenannte Impfung mit einer gentechnischen Substanz dies auch erfülle. Nebenwirkungen der neuen Impfstoffe spielten keine Rolle, auch nicht, dass diese nicht nach geltenden Regeln ausreichend getestet und untersucht wurden. An der Impfung Verstorbene sind demnach billigend in Kauf zu nehmen, gewissermaßen Kollateralschäden.»

«Die Kläger hatten auch im letzten Schriftsatz eine offizielle Studie der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC vorgelegt mit dem Ergebnis eines katastrophal schlechten Impfschutzes, der zudem sehr schnell nachlasse. An dem fünften Monat schlage er in sein Gegenteil um, in einen sogenannten negativen Impfschutz. »Das heißt, ab da steigt das Risiko für Geimpfte, selber infiziert zu werden.« »All das finden Sie hier in dem Beschluss nicht. Da kommen Sie nie drauf, dass die Kläger so etwas vorgetragen hätte. Und das ist für mich auch nicht seriöse Wissenschaft.« Argumente müssen vorgetragen werden, und man sollte sich ansatzweise auch mal damit befassen, und nicht einfach so tun, als ob nichts vorgetragen worden wäre.»

https://www.tichyseinblick.de/podcast/wir-koennen-den-grundrechtsschutz-in-deutschland-vergessen/