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Nach dem Tier“schutz“gesetz ist es ein vernünftiger Grund, männliche Küken zu schreddern oder zu vergasen, aber illegal, weibliche Küken zu schreddern oder zu vergasen.

Nach dem Tier“schutz“gesetz ist es illegal, die Schnäbel von Küken abzuschneiden, wenn sie in Deutschland bleiben, aber legal, wenn die Türe ins Ausland verschachert werden.

Man ist immer wieder erstaunt, welche Gehirnakrobaten die selbsternannte Krone der Schöpfung zur Welt bringt.

https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/videos/tierschutzverstoesse-in-bruetereien-100.html